Frank: Erbrecht
Das Erbrecht gilt vielen Studierenden während der juristischen Ausbildung als einer der trockensten und schwierigsten Bereiche, mit denen sie sich aber als Pflichtfach zumindest im Rahmen des Hauptstudiums beschäftigen müssen. Dabei kann man zwischen zwei grundsätzlich verschieden Arbeitsansätzen wählen. Einerseits kann man sich auf ein kurzes Skript der einschlägigen Verlage beschränken und so vor allem dasjenige lernen, das man im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfungen definitiv wissen muss. Wer aber auch bereits die Erbrechtklausur im Hauptstudium erfolgreich absolvieren möchte oder sich im Rahmen seines Wahlschwerpunktes mit dem Erbrecht befasst, der braucht an dieser Stelle ein Lehrbuch oder sehr ausführliches Skript, dass die schwierige Balance zwischen Vertiefung und Übersichtlichkeit nicht aus den Augen verliert.
Die fortgeschrittenen Studenten kennen sie bereits und wissen sie sehr zu schätzen: Die Reihe „Grundrisse des Rechts“ des Verlags C.H. Beck. Sie zeichnet sich bekanntermaßen durch eben jene Beschränkung auf das inhaltlich Wesentliche aus, ohne dabei gefährlich schwammig zu werden. Darüber hinaus gehört auch ein verständlicher Sprachstil zu einem der wesentlichen positiven Merkmale der in dieser Reihe veröffentlichten Lehrbücher. Diesen Ansprüchen muss sich auch das neueste Werk von Professor Rainer Frank, „Erbrecht“, erschienen in der zweiten Jahreshälfte 2007 in der nunmehr 4. Auflage, stellen.
Mit einer kurzen Einleitung wird der Leser behutsam an die komplexe Thematik herangeführt. Schon nach diesen wenigen Seiten werden einige der oben angesprochenen Versprechen eingelöst. Denn während viele Einleitungen sich leider zu oft auf oberflächliche Ausführungen beschränken und somit meist nicht die ersten Fragen, die sich dem Leser zu dem Thema stellen, beantworten, befriedigt Frank den studentischen Wissensdurst bereits hier grundlegend, so dass die weitere Erarbeitung der Thematik bereits ein gutes Stück vereinfacht wird.
Inhaltliche Schwerpunkte setzt der Autor natürlich bei der gesetzlichen Erbfolge, insbesondere die Ausführungen zum Erbrecht des Ehegatten und des Lebenspartners verdienen hierbei besondere Beachtung. Nach einer angemessen langen Behandlung der Testierfähigkeit und der Testamentsformen taucht der Autor immer tiefer in die Thematik ein, so die Auslegung und Anfechtung von Testamenten. Der Hauptschwerpunkt des Buchs liegt naturgemäß auf der Rechtsstellung des Erben und dem Verlust der Erbenstellung. Auch das häufig übersehene Detail des öffentlichen Glaubens des Erbscheins behandelt der Autor in prüfungstauglicher Weise und beweist so einmal mehr, dass ihm die Verknüpfung von Grundlagen und Details vorbildlich gelingt.
Wie schon das Lehrbuch von Schwab zum Familienrecht gehört auch Franks Werk zum Erbrecht zum Besten, was die Ausbildungsliteratur dem Studenten zu bieten hat. Sein klare und verständliche Sprache, die zahlreichen Beispiele und kleinen veranschaulichenden Skizzen schaffen die optimalen Voraussetzungen für eine möglichst erschöpfende und zugleich zeitlich überschaubare Erarbeitung des Erbrechts. Eine klare Empfehlung sowohl für das Hauptstudium als auch den Schwerpunktbereich.
[rating: 4]