Theimer/ Theimer – Mustertexte zum Zivilprozess Band I und Tempel/ Theimer – Mustertexte zum Zivilprozess Band II
Ein umfangreiches zivilprozessuales Grundwissen ist die unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Referendariat und nicht erst beim Schreiben der Klausuren des zweiten Staatsexamens notwendig, sondern vielmehr bereits in der täglichen Stationspraxis während der Zivilstation. Dementsprechend werden sich wohl die meisten Referendare entweder bereits während des universitären Studiums mit den Grundlagen des Zivilprozessrechts auseinandergesetzt haben oder dies spätestens bei der Vorbereitung auf das Referendariat getan haben. Das so erworbene Grundwissen wird im Rahmen der Klausurvorbereitung und der Arbeitsgemeinschaften entsprechend vertieft, so dass sich niemand vor dieser doch meist als abstrakt und schwierig empfundenen Materie zu fürchten braucht. Sehr viel schwieriger ist es da häufig sich möglichst schnell an die praktische Anwendung des Zivilprozessrechts in der täglichen Stationspraxis zu gewöhnen, insbesondere, wenn diese an einem Amtsgericht oder Landgericht absolviert wird. Schnell wird man feststellen, dass man sich zwar eines soliden Basiswissens zu rühmen vermag und auch nicht vollkommen hilflos den kommenden Aufgaben gegenübersteht, aber doch macht sich schnell das Gefühl breit, dass etwas fehlt. Ein kurzer prüfender Blick in die heimische Bibliothek offenbart denn auch schnell, was bei der Zusammenstellung der durchzuarbeitenden Werke nicht berücksichtigt worden ist, nämlich Mustertextsammlungen. Diese sind allerdings nicht nur von großem Nutzen, wenn man als Referendar bei Gericht seine Station absolviert, sondern auch, wenn man dies beim Anwalt oder vergleichbaren Stellen tut, denn beispielsweise die Prüfung eines erlassenen Beschlusses des Gerichts und ähnliches fällt deutlich leichter, wenn man in Beispiel für einen korrekten Beschluss zur Hand hat, möglichst eingebettet in eine kleine Einführung.
Hier bietet sich das Werk der Autoren Theimer und Theimer Mustertexte zum „Zivilprozess Band I“, frisch erschienen in der 7. Auflage in der bewährten „JuS Schriftenreihe“ sowie das anschließende Werk der Autoren Tempel und Theimer „Mustertexte zum Zivilprozes Band II“ 2007 in der 6. Auflage erschienen an. Mit insgesamt 132 Muster einschließlich Erläuterungen, deckt Band I alles ab, was der Referendar typischerweise im zivilgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz kennenlernen wird und je nach Station auch selber abzufassen hat. Gegliedert ist das Werk in die Kapitel „Der allgemeine Verfahrensablauf“, „Die Aufklärungs- und Beweisbeschlüsse“, „Die Durchführung der Beweisaufnahme“, „Das Urteil“, „Das Versäumnisverfahren“, „Der Urkunden- und Wechselprozess“, „Das Mahnverfahren“ und „Die Erledigung der Hauptsache“. Band II wartet mit umfangreichen Erläuterungen zur Relationstechnik auf, welche dem Referendar bereits währen der ersten Tage seiner Ausbildung eine unschätzbare Hilfe sind. Darüber hinaus decken die enthaltenen 116 Muster in Verbindung mit dem umgfangreichen ersten Band jede nur denkbare Situation ab, welche der Referendar im Rahmen seiner Ausbildung zu meistern hat. Gegliedert ist der zweite Band in die Kapitel „Die Grundzüge des Verfahrens in Familiensachen“, „Arrest und einstweilige Verfügung“, „Die Zwangsvollstreckungsentscheidungen“, „Das Kostenwesen“, „Die Prozesskostenhilfe“, „Das Berufungsverfahren“, „Das Verfahren der sofortigen Beschwerde“, „Der Prozessvergleich“ und „Die Grundzüge der Relationstechnik“.
Angesichts der auf den ersten Blick gewaltig wirkenden Anzahl an Textmustern und Kapiteln werden sich nicht wenige Referendare fragen, ob ihnen die Werke wirklich weiterhelfen können. Wer sich allerdings die Zeit nimmt und genauer hineinschaut, stellt fest, dass die klare Gliederung der Werke und die zahlreichen umfangreichen Erläuterungen sie zu einem lohnenden Begleiter machen, der dem Zivilprozessrecht als komplexer Materie ein Gesicht verleiht. Mit 39,00 Euro pro Werk ist die Anschaffung zwar nicht billig, allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass die Werke nicht allein zu Ausbildungszwecken tauglich ist, sondern auch im späteren Berufsalltag von Nutzen ist.
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