Soldan Moot
Liebe Studierende, uns hat folgender Aufruf erreicht: „Sehr geehrte Damen und Herren, die allermeisten Studierenden der Rechtswissenschaften werden nach dem 2. Juristischen Staatsexamen in mittelständischen Sozietäten oder als Einzelanwälte den Beruf des Rechtsanwalts ausüben. Trotz vieler Reformbemühungen gelingt die Vorbereitung auf den späteren Anwaltsberuf während des Studiums und Referendariats nach wie vor nicht optimal. Gerade
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