Neue Ausstellung in der ZBR – Berufsverbote – Einladung zur Eröffnungsveranstaltung
Die ILO (International Labour Organization) der Vereinten Nationen stellte eine Verletzung des Diskriminierungsverbots fest, der EGMR eine Verletzung von Meinungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 10 und 11 EMRK): Urteile, die man im Bezug auf die BRD selten hört. Anders war dies beim am 28. Januar 1972 von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder unter Leitung von
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