Assmann: Fälle zum Zivilprozessrecht

Drorothea Assmann
Fälle zum Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht spielt im ersten Staatsexamen eine immer größere Rolle. Nicht nur in den sogenannten Zusatzfragen begegnet es dem Prüfling, sondern auch immer häufiger als Einstieg in eine der Pflichtfachklausuren. Im Rahmen des Referendariats sind zivilprozessuale Kenntnisse ohnehin unerlässlich. Dementsprechend sinnvoll ist es, sich nicht auf göttliche Fügung zu verlassen, die einem zumindest im ersten Staatsexamen möglicherweise noch zur erfolgreichen Bearbeitung des ein oder anderen zivilprozessualen Aspekts verhelfen könnte. Um sich der gewiss nicht immer einfachen und gerade am Anfang sehr abstrakt anmutenden Materie dennoch mit Erfolg zu stellen, ist neben einem gutem Lehrbuch – an dieser Stelle sei noch einmal auf das aus unseren Rezensionen bislang als unangefochtene Referenz hervorgegangene Werk „Zivilprozessrecht“ von Petra Pohlmann verwiesen – auch ein gutes Fallbuch wichtig. Leider sind die entsprechenden Werke im Bereich des Zivilprozessrechts recht dünn gesät, insbesondere als Begleitwerke für das universitäre Studium findet sich nur schwer etwas Passendes. Umso erfreulicher ist daher das Erscheinen des Werkes „Fälle zum Zivilprozessrecht – Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung“ von Dorothea Assmann im zweiten Quartal 2009.

Insgesamt 15 Fälle zum Erkenntnisverfahren und zur Zwangsvollstreckung auf über 240 Seiten erwarten den Leser, ein Umfang der deutlich macht, dass hier nicht gekleckert, sondern geklotzt werden soll. Schon nach kurzem Einlesen fällt positiv auf, dass die Fälle zwar sehr umfangreich sind, gleichwohl aber nicht zu kompliziert aufgebaut sind, so dass Einsteiger sich schnell zurechtfinden werden und eigene Lösungsideen skizzieren können ohne anschließend mit frustriert feststellen zu müssen, der Materie noch nicht gewachsen zu sein. Auch hinsichtlich der Lösungen wurde ganze Arbeit geleistet. Leider ist es längst nicht selbstverständlich, dass ein Fallbuch auch eine brauchbare und vor allem angemessen detaillierte Lösungen aufweist, deren Bearbeitung so ausfällt, dass die Verwendung des Urteilsstils sich auf ein Minimum beschränkt, so dass Studenten während des universitären Studium nicht selten vor dem Problem stehen bei der Durcharbeitung der Lösung ins Stocken zu geraten. Diese Erfahrung wird hier niemand machen müssen, was durch den klaren und präzisen Stil der Autorin, welche die Fälle auf den Punkt gebracht und ohne Längen aber gleichwohl ohne Hast löst.

Inhaltlich wird in den umfangreichen Fällen das gesamte Grundwissen zum Erkenntnisverfahren und zur Zwangsvollstreckung behandelt. Dementsprechend ist das Werk gewiss nicht für die schnelle Vorbereitung zwischendrin geeignet, aber dass ist ohne Zweifel kein Nachteil. Denn wer sich die Zeit nimmt und die Fälle nach Lektüre eines einführenden Lehrbuchs oder Skript bearbeitet, der wird nicht für das erste Staatsexamen bestens gerüstet sein, sondern nimmt auch ein solides Grundwissen mit ins das Referendariat. Studenten entsprechender Wahlschwerpunkte haben es hier ohnehin mit einem Pflichtkauf zu tun.

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