Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht

Westermann/Gursky/Eickmann
Sachenrecht

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Das Lehr- und Handbuch Sachenrecht von Westermann/Gursky/Eickmann kann man mit Sicherheit als einen der Klassiker wenn nicht sogar den Klassiker im Sachenrecht bezeichnen. Inzwischen liegt es in 8. Auflage vor.
Die Konzeption des Werkes geht von einer lehrbuchartigen Darstellung des Rechtsgebiets aus, um den Lesern den Systemzusammenhang bei der Menge der Einzelfragen näher bringen zu können. Allerdings ist es mit etwa 2 kg und mehr als 1000 Seiten ansonsten nicht mit den normalen Lehrbüchern zu vergleichen.
Für Studierende handelt es sich beim Sachenrecht häufig um eine Materie, um die solange ein Bogen gemacht wird, wie dies möglich ist. Es ist so abstrakt und so umfangreich, dass es sehr wichtig ist, eine verständliche Vermittlung zu erfahren. Hier findet sich aber auch einer der Haken des Werks. Es schafft es nicht immer, die Materie anfänger- beziehungsweise studierendengerecht zu vermitteln. Die Beschreibungen und Erklärungen sind zunächst so abstrakt, dass der normale Studierende wohl kaum direkt in die Materie einsteigen kann und diese auch versteht. Allerdings muss dabei in Betracht gezogen werden, dass sich dieses Buch nicht nur mit den „Basics“ des Sachenrechts – wie dem Besitz – beschäftigt, sondern auch z.B. das Bergrecht oder das Schiffsachenrecht thematisiert, von dem in einer Vorlesung wohl kaum ein Studierender etwas gehört haben wird.
Der Aufbau des Buches wiederum ist sehr gut gelungen. Häufig werden Fälle an den Anfang des Kapitels gestellt und im Weiteren auch zur Erklärung genutzt, was das Verständnis der Sache erleichtert. Auch ansonsten ist der Aufbau gut nachvollziehbar. Positiv ist außerdem, dass es klare Strukturen, Hervorhebungen und viele Absätze gibt, die das schnelle Finden bestimmter Informationen begünstigen.
Aus Studierendensicht ist das Werk jedoch zum einen zu umfassend zum anderen fehlt es an Informationen und „kleinen Extras“ wie klaren Prüfungsschemata. Mit über 1000 Seiten würde der ambitionierte Studierende abgesehen von Kapiteln zu Besitz, Eigentum, Erwerb und Verlust desselben an beweglichen und unbeweglichen Sachen, Grundstücksrecht (Grundpfandrechte) und Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten wohl auch Ausführungen zu weiteren Themen aus dem Kreditsicherungsrecht (Sachenrecht II) wie der Bürgschaft erwarten, die einen essentiellen Teil der Vorlesung Sachenrecht II ausmacht. Wenn sich der Studierende also schon ein so umfassendes Werk kauft, wird er auch erwarten, dass es beide Sachenrechtsvorlesungen abdeckt, was bei diesem Buch leider nicht gegeben ist. Dies schwächt seinen Inhalt nicht, jedoch sollte es inzwischen doch eher als Hand- denn als Lehrbuch bezeichnet werden.
Ich würde keinem Studierenden raten, sich das Werk zuzulegen, da es mit einem Preis von knapp 180 Euro und über 1000 Seiten zu teuer und umfassend ist, jedoch würde ich eine Anschaffung mehrerer Werke für die Bibliothek empfehlen. Das Werk hat seine Stärke darin, dass dort umfassend nachgeschlagen werden kann und eignet sich ausgezeichnet für das wissenschaftliche Arbeiten.