Jahresarchiv: 2006

15 März

M

Magister (MA) (Magistra Artium) Studienabschluss, hauptsächlich bei Geistes- und Sozialwissenschaften beliebt. Befasst sich mit zwei eigenständigen Haupt- fächern bzw. einer Kombination aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Die Studienzeit beträgt ca. 9 Semester. Master Dieser akademische Abschluss soll in den kommenden Jahren im Rahmen des Bologna-Prozesses EU-weit eingeführt werden, zahlreiche deutsche Unis bieten ihn bereits

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15 März

N

N.C. Abkürzung für Numerus clausus (lateinisch „geschlossene Zahl“). Der N.C. bezeichnet eine Beschränkung der Plätze innerhalb eines bestimmten Studiengangs. Er wird immer dann eingeführt, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Die Kandidaten-Auswahl erfolgt anhand eines definierten Zulassungsverfahrens. N.N. Abkürzung für das lateinische nomen nominandum. Dieser Begriff gibt an, dass derjenige namentlich

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15 März

O

OE (Orientierungseinheit) Veranstaltung (-sreihe) für Erstsemester, die den Frischlingen den Uni-Start erleichtern soll. Im Rahmen der OE werden meistens Campusrundgänge, Bibliothekenführungen und eine allgemeine Studienberatung angeboten. Die Universitäten bieten auf ihren Homepages oft einen eigenen Bereich für die OE, bei uns hier! Weitere Informationen: www.oe-jura.de!

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15 März

R

Regelstudienzeit Festgelegte Zeitspanne, in der ein Fach studiert werden soll. Die Prüfungs- und Studienordnungen sehen die Abfolge und den Zeitpunkt von Prüfungen in diesem Rahmen vor. Die Regelstudienzeit entspricht der maximalen Förder- dauer nach BAföG. Meist ist diese -gerade an Universitäten- nicht sehr realistisch. Remonstration Wer mit seiner Note in Hausarbeit oder Klausur unzufrieden ist

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15 März

S

s.t. (lat. sine tempore) bedeutet, dass eine Veranstaltung tatsächlich zur ange- gebenen Uhrzeit beginnt, 10 Uhr s.t. heißt also Beginn pünktlich um 10.00 Uhr. Meist sind dies alle Klausuren. Schein Bestätigung der Studienleistungen. Das Austellen von „Sitzscheinen“ für die bloße Anwesenheit ist bei uns überhaupt nicht üblich und kann grundsätzlich verweigert werden. Je nach Prüfungsordnung

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15 März

T

Tutorien (lat. tueri=schützen), siehe AG (Arbeitsgemeinschaft)

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15 März

U

Urlaubssemester Semester, in dem ein Studierender keine Hochschul-Veranstaltungen besucht. Eine Beurlaubung kann seitens der Uni auf Antrag gewährt werden. Ohne Grund (z.B. Krankheit) geht das normalerweise nicht. Während eines solchen Freisemesters besteht für den Urlauber kein Anspruch auf BaföG – außer man macht einen Auslands-Aufenthalt, für den man evt. Auslands-BAföG beantragen kann.

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15 März

V

Vorlesung Es spricht ein Professor (liest meist nicht vor :-)) mit perfektem Fachwissen über ein hoch interessantes Thema in einem ansprechend gestalteten Vortrag unter Einsatz modernster Präsentationstechniken. Dabei verweist er gezielt auf eingängige Fachliteratur, die weder von ihm selbst stammt noch schlecht ist.

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15 März

W

Wartesemester Falls man für einen Studiengang, für den ein bestimmter NC benötigt wird, keine ausreichende Note hat, kann man auch über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz erwerben. Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschul- zugangsberechtigung verstrichen sind. Man braucht sich aber nicht in eine

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15 März

Z

ZVS Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen: ZVS, 44128 Dortmund, Tel. 0231-10810, Internet: www.zvs.de

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Fachschaftsrat Rechtswissenschaft Uni Hamburg
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