Degenhart: Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht (2011)

Christoph Degenhart
Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht (2011)

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Gegenstand des Staatsrechts ist der Staat. Das Staatsrecht regelt, wie der Staat organisiert sein, wer für ihn handeln soll und mit welchen Aufgaben und Befugnissen – dies ist der Inhalt des Staatsorganisationsrechts.

Dies sind die ersten erklärenden Sätze des Buches „Staatsrecht I“ von Christoph Degenhart. Es handelt sich hierbei um ein Lehrbuch, das sich vor allem an Studierende des ersten Fachsemesters im Bereich der Rechtswissenschaft wendet.
Das Buch besteht aus insgesamt 373 Seiten, welche selbstverständlich über ein Abkürzungsverzeichnis zu Beginn und ein Sachverzeichnis am Ende verfügen.
Das Buch wurde vom Autor selbst in drei übergeordnete Teile gegliedert:
Der erste Teil befasst sich mit verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen, sowie Staatszielbestimmungen. Der zweite Teil geht auf die Staatsorgane im Verfassungsstaat ein und der dritte Teil widmet sich dem Schutz der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Das Lehrbuch versucht am Anfang des ersten Teils dem Studenten einige Grundlagen über den Staat und das Staatsrecht nahe zu bringen. Besonders wird hier auch auf das GG als Verfassung der BRD eingegangen.
Es lässt sich deutlich erkennen, dass der Autor die Aufmerksamkeit des Lesers besonders auf die nun folgenden Prinzipien des GG richten will.
Über die Hälfte des Lehrbuches befasst sich mit dem Demokratieprinzip (Parlament, Parteien, Wahlen, direkte Demokratie, demokratische Legitimation der EU), dem Rechtsstaat (zunächst in §3 mit dem Gesetz und dann in §4 mit der Gewaltenteilung) und dem Bundesstaatsprinzip, wobei der Schwerpunkt eindeutig bei der Erklärung des Rechtsstaates liegt.
Der letzte Gliederungspunkt des ersten Teils befasst sich, allerdings nur kurz, mit den Staatszielen (Sozialstaat, Umweltschutz, Tierschutz), bevor es in den zweiten Teil des Lehrbuchs übergeht. Dieser befasst sich zu Beginn sehr detailliert mit dem Bundestag (Rolle, Aufgaben, Funktion). Die anderen Organe – Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident – werden danach eher kurz und schmerzlos abgehandelt.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit mit dem Bundesverfassungsgericht und der Landesverfassungsgerichtsbarkeit erhält durch die Gliederung in einen dritten Teil des Lehrbuches eine gesonderte Stellung. §11 verfügt über einen Anhang, der Hinweise zu Zulässigkeitsfragen der Ausgangsfälle enthält (hierbei wurden 25 Fälle herausgenommen u.a. zu den Themen Organstreitverfahren und Bund-Länder Streit). In §12 werden die wichtigsten Verfahrensarten in den Ländern der BRD an tatsächlichen Beispielen dargelegt. Der Paragraph verfügt zudem über eine schematische Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren.
Das Lehrbuch enthält außerdem eine CD – Rom, auf der der Student höchstrichterliche Entscheidungen nachlesen kann.

Das Lehrbuch des Christoph Degenhart verfügt über ein alphanumerisches Gliederungssystem. Der Text ist in kleinere Absätze geteilt, sodass der Leser sich nicht durch den Text erschlagen fühlen muss. In beinahe jedem Absatz findet zunächst eine Generalisierung des Sachverhaltes statt, welcher dann am Ende nochmals konkret zusammengefasst wird.
Das Buch gliedert sich in insgesamt 12 Paragraphen. Vor jedem findet sich eine kurze (kursiv gedruckte) Einleitung, die dem Leser mitteilt, worum es in den nächsten Seiten gehen wird.
Im gesamten Buch sind 77 Ausgangsfälle abgedruckt, deren Lösungen sich allerdings immer einige Seiten später befinden, was nicht dazu einlädt die Lösung sofort zu lesen. Im Text selbst wird ebenfalls häufig auf die vorangegangenen Fälle Bezug genommen. Die Fallbeispiele stammen aus dem aktuellen politischen Geschehen (vgl. S 10/S. 156).
Zum besseren Verständnis und zur Erklärung des Vorherigen weist ebenso der Text aktuelle Beispiele des politischen Lebens auf (vgl. S. 15).
Im Verlauf des Lehrbuches wird immer wieder die Beziehung zwischen Bund und Ländern verdeutlicht aber auch auf die EU Bezug genommen.
Der Student erhält zwischenzeitlich immer wieder Hilfestellungen zur Lösung der Fälle, die sich zur Veranschaulichung bildlich hervorheben (vgl. S. 68,79,134). Gesonderte Fallbeispiele zur weiteren Erklärung werden ebenfalls gegeben.
Bildlich hervorgehoben wird außerdem eine immer wieder erscheinende Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Absatzes (vgl. S. 107,127).
Exkurse zur Erweiterung des Wissensstandes finden sich z.B. auf den Seiten 202/210.
Hervorzuheben sind schließlich noch die Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich eines bestimmten Themas, die vor jedem Paragraphen zum selbstständigen Nachlesen angegeben werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lehrbuch für Studierende und auch vor allem für die Anfänger unter diesen sehr gut zum Lernen geeignet ist. Der Text ist in einer durchaus verständlichen Fachsprache verfasst und gibt pro Absatz genau die richtige Menge an Informationen.
Die Hilfestellungen, sowie Aufbauhinweise und erklärenden Fallbeispiele im Text erleichtern das Leben des Studenten erheblich!
Mein Rat: geht los und kauft das Buch!