SPB-Korrekturzeiten: Meldet uns Überschreitungen (Stand: Februar, 2015)
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, gemäß §§ 11 Abs. 2, 12 Abs. 5 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2007 bzw. §§ 43 Abs. 6, 42 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung sind die Haus- und Aufsichtsarbeiten in jeweils insgesamt 10 Wochen zu bewerten. Wie wir Euch schon im Januar mitgeteilt haben, werden diese Fristen immer wieder von einigen Prüferinnen
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