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Tutorien (lat. tueri=schützen), siehe AG (Arbeitsgemeinschaft)
MehrTutorien (lat. tueri=schützen), siehe AG (Arbeitsgemeinschaft)
MehrUrlaubssemester Semester, in dem ein Studierender keine Hochschul-Veranstaltungen besucht. Eine Beurlaubung kann seitens der Uni auf Antrag gewährt werden. Ohne Grund (z.B. Krankheit) geht das normalerweise nicht. Während eines solchen Freisemesters besteht für den Urlauber kein Anspruch auf BaföG – außer man macht einen Auslands-Aufenthalt, für den man evt. Auslands-BAföG beantragen kann.
MehrVorlesung Es spricht ein Professor (liest meist nicht vor :-)) mit perfektem Fachwissen über ein hoch interessantes Thema in einem ansprechend gestalteten Vortrag unter Einsatz modernster Präsentationstechniken. Dabei verweist er gezielt auf eingängige Fachliteratur, die weder von ihm selbst stammt noch schlecht ist.
MehrWartesemester Falls man für einen Studiengang, für den ein bestimmter NC benötigt wird, keine ausreichende Note hat, kann man auch über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz erwerben. Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschul- zugangsberechtigung verstrichen sind. Man braucht sich aber nicht in eine
MehrZVS Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen: ZVS, 44128 Dortmund, Tel. 0231-10810, Internet: www.zvs.de
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