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Wartesemester Falls man für einen Studiengang, für den ein bestimmter NC benötigt wird, keine ausreichende Note hat, kann man auch über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz erwerben. Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschul- zugangsberechtigung verstrichen sind. Man braucht sich aber nicht in eine
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