Erfahrungsbericht zum SPB IV: Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen

I Der SPB-Gegenstand

Die Vorlesungen lauten: Allgemeines Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht I, Sozialversicherungsrecht II, Existenzsicherungsrecht I, Existenzsicherungsrecht II, Schnittstellen zwischen dem Arbeits- und Sozialrecht.

Gegenstand des SPB IV ist das Kerngebiet des Sozialrechts. Dazu gehören das Sozialversicherungsrecht und Existenzsicherungsrecht:

Das Sozialversicherungsrecht untergliedert sich wiederum in unterschiedliche Zweige: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung. Dieser Bereich ist der mit Abstand am relevantesten in den Prüfungen des SPB IV. Wie an ihren Namen schon abzulesen ist, handelt es sich um Versicherungssysteme. Gleichzeitig handelt es sich dabei aber um das zentrale soziale Sicherungssystem Deutschlands. Grundrechte und rechtspolitische Erwägungen spielen daher eine bedeutsame Rolle. In allen Bereichen der Sozialversicherung stellen sich spannende rechtliche Fragen. Immer wieder werden auch staatsrechtliche Bezüge hergestellt. Konkret geht es in der Regel um Leistungsansprüchen gegen den Staat (in Form von öffentlich-rechtlichen Körperschaften) etwa auf Krankenbehandlung oder Kostenerstattung für eine solche, Rente, Pflegegeld, Arbeitslosengeld I.

 

Der zweite Bereich, das Existenzsicherungsrecht, regelt die Ansprüche von Hilfebedürftigen. Der grundrechtlich verbriefte Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum spielt daher eine maßgebliche Rolle. Hierzu gehört u.a. der Anspruch auf ALG II (so genanntes „Hartz IV“).

Daneben wird im Rahmen dieses SPB IV das allgemeine Sozialrecht gelehrt. Dieses stellt eine Art allgemeines Verwaltungsrecht im Bereich des Sozialrechts dar. Das SGB X ähnelt insoweit sehr stark dem VwVfG. Auch das Prozessrecht wird behandelt. Das Sozialgerichtsgesetz ähnelt hierbei der VwGO.

Schließlich werden in einer weiteren Vorlesung die Schnittstellen zwischen dem Arbeits- und Sozialrecht behandelt. Der engen Verzahnung dieser Rechtsgebiete wird damit Rechnung getragen. Arbeitsrechtliche Inhalte spielen also auch eine Rolle im Rahmen dieses SPB.

 

II Die Vorbereitung auf die Prüfungen
Sehr hilfreich für die Vorbereitung auf die Prüfungen sind die jeweils zu den Vorlesungen (mit Ausnahme des Existenzsicherungsrechts, hier gibt es keine Skripte, Stand 2013) herausgegebenen Skripte, in denen sich zahlreiche Rechtsprechungs- und Literaturhinweise befinden. Für Quereinsteiger im Sommersemester wird ein Einführungsskript angeboten, in denen schnell ein Überblick über das Sozialrecht gewonnen werden kann. Auch sind in der Bibliothek zahlreiche Veröffentlichungen zu finden, mit denen sich Studierende vorbereiten können. Beispielsweise genannt sei für das Sozialversicherungsrecht das Lehrbuch von Fuchs/Preis.  Sehr hilfreich sind auch die von Prof. Felix herausgebrachten Fallbücher „Das Sozialrechtsfallbuch“ und „Das Sozialrechtsfallbuch II“, die sich besonders für die Vorbereitung eignen und den Studierenden einen Eindruck geben können, welche Anforderungen in der Aufsichtsarbeit gestellt werden.

Des Weiteren wird ein Vertiefungs- und Wiederholungskurs angeboten, in welchem vorwiegend Fälle besprochen werden. Es handelt sich dabei daher um eine Art Arbeitsgemeinschaft. Pro Semester werden auch vier Übungsklausuren angeboten. Studierende können anhand dieser einschätzen, wie gut sie bereits mit Klausurfragestellungen umgehen können.

III Die Dozentinnen und Dozenten

In der Regel werden die Vorlesungen zum allgemeinen Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht von Prof. Felix gehalten. Die Beurteilung von Vorlesungen ist immer subjektiv geprägt, daher kann ich nur den von mir gewonnenen Eindruck wiedergeben. Nach meinem Eindruck wurden die Vorlesungen insgesamt sehr geschätzt. Die Inhalte wurden gut vermittelt. Es ließ sich erkennen, welche Schwerpunkte die Dozentin setzt. Auch weisen die Vorlesungen einen gewissen Unterhaltungswert auf.

Das Existenzsicherungsrecht wird von dem Bundesrichter Dr. Flint gelehrt. Diese gestaltete sich wie erwartet eher praxisorientiert. Ich konnte den Vorlesungen immer gut folgen. Dr. Flint geht in jeder seiner Vorlesungen auch auf Rechtstheorie und Rechtsmethodik ein. Manche finden das sehr interessant, andere eher weniger. Das ist wohl Geschmackssache.

Die Schnittstellenvorlesung wird von Jun. Prof. Brockmann gehalten. Die Vorlesung erfreute sich nach meinem Eindruck großer Beliebtheit. Rechtspolitische Fragestellungen kamen hier nicht zu kurz.

Zum Teil wird Prof. Felix z.B. in Forschungssemestern in den Vorlesungen von ihren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten.

 

IV Umfang

Der im SPB IV behandelte Stoff ist eher umfangreich. Jedoch gilt auch hier, dass es besonders auf ein gutes systematisches Verständnis und nicht auf das Auswendigwissen von allen Einzelfragen ankommt. Auch im Sozialrecht gibt es aber natürlich so genannte „Klassiker“, Streitstände, bei denen es sich lohnt, die im einzelnen verstanden zu haben. Zu weiteren Einzelheiten lohnt sich auch die Lektüre der Einführungen der Sozialrechtsfallbücher von Prof. Felix. Viele werden sich im Laufe der Vorbereitung fragen, inwieweit es Sinn macht, Dinge zu vertiefen. Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Nach meinem Eindruck ist es immer besser, Grundsätze möglichst gut verstanden zu haben und zu beherrschen, als die fünfte Ansicht eines Einzelproblems zu kennen. Daher macht es mE viel Sinn, die Grundlagen möglichst gründlich zu erfassen und zu üben. Üben und Wiederholen sollte auf keinen Fall zu kurz kommen.

 

V Die Prüfungen

Mittlerweile werden im SPB IV nur noch Themenhausarbeiten angeboten. Diese können im Sozialversicherungsrecht oder Existenzsicherungsrecht geschrieben werden. Es bietet sich an, eine solche Themenhausarbeit schon vorher zu üben im Rahmen des sozialrechtlichen Seminars, welches ebenfalls von Prof. Felix angeboten wird.

Zu den ansonsten wissenswerten Dingen zum Erstellen einer Hausarbeit ist zu erwähnen, dass Prof. Felix sehr auf die Einhaltung der Formalien achtet. Lesenswert sind in diesem Zusammenhang die jeweiligen den Fällen vorangestellten Ausführungen von Prof. Felix in ihren beiden Fallbüchern. (siehe oben) Hilfreich ist auch eine Zusammenstellung auf der Homepage von Prof. Felix:

http://www.jura.uni-hamburg.de/felix/lehrveranstaltungen-studienmaterialien.php

(siehe dort ganz unten, Hinweise zu den Formalien bei Haus- und Seminararbeiten)

Ansonsten wird in diesem SPB stets viel Wert auf eine gute Argumentationstechnik und Problembewusstsein gelegt.

Die Aufsichtsarbeit besteht in der Regel aus einem Fall mit Abwandlungen und/oder Zusatzfragen. Der Ausgangsfall behandelt dabei in aller Regel Fragen des allgemeinen Sozialrechts und Sozialversicherungsrecht. Abwandlungen und/oder Zusatzfragen beschäftigen sich hingegen oft entweder mit Arbeitsrecht, Existenzsicherungsrecht, allgemeinem Sozialrecht oder Sozialversicherungsrecht. Die Aufsichtsarbeiten weisen in der Regel eine prozessrechtliche Einkleidung auf.

In der mündlichen Prüfung prüft Prof. Felix entweder mit Dr. Flint oder Jun. Prof. Brockmann. (Stand: 2013) Insoweit spielt in dieser Prüfung wiederum das allgemeine Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht eine entscheidende Rolle. Je nach Besetzung des Zweitprüfers werden auch Fragestellungen aus dem Existenzsicherungsrecht oder Arbeitsrecht bzw. aus den Schnittstellen des Arbeits- und Sozialrecht behandelt. In der mündlichen Prüfungen werden nach meinem Eindruck vor allem oft grundlegende Dinge abgefragt. Es kommt auf Verständnis an. Dr. Flint erwartet Normfestigkeit im Existenzsicherungsrecht. Jun. Prof. Brockmann legt auch Wert auf den Blick über die rechtliche Fragestellung hinaus.

VI Die Korrekturzeiten

Prof. Felix korrigiert die Arbeiten sehr zügig. Die Zweitkorrektoren lassen sich in der Regel etwas mehr Zeit. Die Fristen aus den Prüfungsordnungen werden aber eingehalten.

VII Fazit

Ich war insgesamt zufrieden mit dem Schwerpunktbereich. Natürlich geht dieser mit einem gewissen Lernaufwand einher, jedoch ist die Materie aufgrund seiner politischen Komponente auch spannend und oft kontrovers. Ganz normal ist es aber auch nach langen Lernphasen keine Motivation mehr zu haben. Sozialrecht ist eben auch Jura. Zu der Notengebung ist auf die Veröffentlichungen des Prüfungsamtes verwiesen (1. Stock im Erdgeschoss des Verwaltungstrakts). Die Unterschiede zwischen den verschiedenen SPB sind gering.

Ich habe meinen SPB im Sommer 2013 abgeschlossen.