Erstsemester ABC

A

AG
Arbeitsgemeinschaft. Hier können Studierende das in den Vorlesungen erlernte Wissen anwenden und Falllösungen üben. Arbeitsgemeinschaften sind eine wichtige didaktische Errungenschaft und sind noch eine recht junge Institution an rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Studierende können sich aber auch eigenständig in Lerngruppen organisieren. Hier hilft bei Bedarf das Universitätskolleg weiter und unterstütz Eure private Lerngruppe. https://www.jura.uni-hamburg.de/einrichtungen/universitaetskolleg/selbstorganisation.html

Alumni
Ehemalige Studierende bzw. Hochschulabsolventen.

AStA
Allgemeiner Studierendenausschuss – Vertretung der Studenten, die jährlich gewählt werden.

Audimax
(eigentlich Auditorium maximum) ist der größte Hörsaal der Uni.

Aufbaustudium
Zweitstudium, das weiterführend zu einem bereits vorhandenen Uni- oder Fachhochschul-Abschluss vertiefte Kenntnisse vermittelt in der bisherigen oder auch einer anderen Fachrichtung.

B

Bachelor (BA)
Mit der europäischen Bologna-Reform ist der Bachelor der erste reguläre Hochschulabschluss geworden. Das aktuelle Studiensystem mit seiner Einteilung in Bachelor und Master ist dabei sehr stark auf seinen Dienst am Arbeitsmarkt ausgerichtet. Insbesondere fällt eine starke „Verschulung“ durch Modularisierung und Prüfungsstress auf. Vielmehr sollten Hochschulen aber zur Lösung aktueller (sozialer, ökonomischer, ökologischer) Herausforderungen beitragen. Die Aufgabe der Hochschule sollte die Bildung mündiger Persönlichkeiten in gesellschaftlicher Verantwortung sein.

Studierende der Rechtswissenschaft studieren in Deutschland traditionell auf Staatsexamen.

Blockveranstaltung
Hierbei findet etwa ein Seminar nicht wöchentlich über die gesamte Dauer eines Semesters statt, sondern „en bloc“ beispielsweise an drei Tagen hintereinander oder auch an einem Wochenende.

C

c.t.
(lat. cum tempore) oder auch als „Akademisches Viertel“ bezeichnet ist eine Veranstaltung, die 15 Minuten nach der vollen Stunde beginnt; 10 Uhr c.t. heißt also Beginn der Veranstaltung ist um 10.15 Uhr.

Campus
Universitätsgelände.

Curriculum
Organisatorische und inhaltliche Struktur des Studiums.

D

DAAD
Diese Abkürzung steht für Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.. Der DAAD koordiniert die akademischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Ausland, daneben fördert er den Austausch von Wissenschaftler*innen und Studierenden.

Dekan*in
Führt die Geschäfte der Fakultät, hier laufen alle Fäden zusammen. Sie*Er verteilt Geld und Stellen, brütet über Studienplänen und Prüfungsordnungen. Außerdem koordiniert sie*er das Lehrangebot, und die Professor*innen melden bei ihr*ihm ihre Forschungsvorhaben an. Die Amtszeit der Dekan*in beträgt 5 Jahre. https://www.jura.uni-hamburg.de/media/service/rechtsgrundlagen/a-allgemeines/a–iii–fakultaetssatzung-der-fakultaet-fuer-rechtswissenschaft-der-universitaet-hamburg-2016.pdf

Dekanat
Das Dekanat besteht aus einer Dekan*in und zwei bis drei Prodekan*innen.

Dies Academicus
Auf dem Dies Academicus kommen alle Unimitglieder zusammen und diskutieren über ihre Maßstäbe für Studium und Lehre. Dabei geht es um die Frage, wie das Studium stärker interessengeleitet und gesellschaftsrelevant gestaltet werden kann.

Die regulären Lehrveranstaltungen fallen an diesem Tag aus.

Dissertation
Der schriftliche Teil einer Doktorarbeit, in der im Rahmen einer Promotion neue Forschungsergebnisse publiziert werden. Daneben besteht die Promotion aus der mündlichen Prüfung (Rigorosum).

Drittmittel
Seit die Finanzminister*innen die Hochschulen auf Sparflamme gesetzt haben, sind Wissenschaftler*innen auf externe Gelder angewiesen, die von dritter Seite fließen. Dabei sind Wissenschaftler*innen gezwungen, sich in ihren Forschungsthemen an den Bedürfnisses der Marktes anstatt derer der Menschen zu orientieren. Fortschrittliche Wissenschaft im Allgemeinwohl ist unter diesen Bedingungen kaum möglich. Dauerbefristungen, Kampf um Forschungsmittel und prekäre Arbeitsbedingungen sind längst Realität an deutschen Universitäten.

Deshalb rief der AStA z.B. im Sommer 2016 zu der Demo „Uni für Alle“ auf. Auch der FSR Jura beteiligte sich und ging für eine bedarfsgerechte öffentliche Finanzierung und gegen die so gennante „Exzellenzinitiative“ auf die Straße.

Duales Studium
Dual steht hier für das Nebeneinander von Hochschulstudium und fest integrierten Praxiseinsätzen.

E

ECTS
Das „European Credit Transfer System“ soll den Vergleich der Leistungen von Studierenden an europäischen Hochschulen ermöglichen. Für besuchte Veranstaltungen werden verschiedene Punkte, sog. „Credits“ vergeben.

Emeritierung
Professoren gehen nicht in Rente, sondern sie werden emeritiert.

ERASMUS+
Mit diesem Gemeinschaftsprogramm fördert die EU die Hochschulbildung europaweit. Erasmus ist dabei eine von vielen Möglichkeiten eine Zeit im Ausland zu studieren. Nähere Informationen hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/internationales/studierende/studieren-ausland.html

Evaluation
Auswertung des Unterrichts anhand von didaktischen und gesellschaftlichen Maßstäben. Meist in Form von Evaluationsbögen am Ende des jeweiligen Kurses. Erlaubt ein Feedback für die Lehrperson.

Exmatrikulation
(Gegenteil von Immatrikulation) Grundsätzlich erst bei Beendigung des Studiums. Leider aber auch anders möglich.

Ex-o-Rep
(Gegenteil von Examensvorbereitung mit kommerziellen Repetitorium.) Das Examen lässt sich auch ohne kommerzielles Rep meistern. Z.B. mit Hilfe des unieigenen Hamburger Examenskurs (HEX) https://www.jura.uni-hamburg.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/hamburger-examenskurs.html

F

Fachschaft(-srat)
Vertretung aller Studierenden eines Fachbereiches. Der Fachschaftsrat vertritt auch Erasmus-Studierende, die in Hamburg verweilen, sowie Promotionsstudierende.

Fakultät
Universitäten unterteilen sich in diverse Fakultäten.

Fernleihe
Möglichkeit, über die Bibliothek vor Ort Bücher aus Bibliotheken anderer Hochschulen oder Einrichtungen auszuleihen.

Freischuss/Freiversuch
In vielen Studiengängen (inkl. Jura) werden Prüfungen, sofern sie in der von der Studienordnung vorgeschlagenen Zeit geschrieben werden, im Falles des Nichtbestehens als gar nicht geschrieben gewertet. Dadurch hat man eine Wiederholungsmöglichkeit mehr.

Ob die Möglichkeit des Freiversuches über einem interessengeleitetem Studium (das natürlicherweise mehr Zeit in Anspruch nimmt) steht, ist eine sehr persönliche Entscheidung.

G

graduieren
Einen akademischen Grad (also Diplom, Doktor, Professor etc.) erlangen.

H

Habilitation
Studienarbeit zur Erlangung des Professor*innentitels.

Hauptfach
Ein Magisterfach kann als Haupt- oder als Nebenfach studiert werden. Von dieser Entscheidung sind zu besuchende Veranstaltungen sowie zu bestehende Prüfungen abhängig.

Hauptstudium
Hat eine Student*in endlich die ersten Studienklippen umschifft und ihre Zwischenprüfung gemeistert, kann sie sich um die Erlangung der sog. „großen Scheine“ kümmern.

Hiwi
Gern verwendeter Spitzname für (studentische) Hilfskräfte der Wissenschaft. (Daneben gibt es auch studentischen Angestellte oder studentischen Tutor*innen, die nach jeweils anderen tariflichen Einordnung bezahlt werden.)

Hochschulen
… werden klassischerweise unterschieden in Universitäten (Schwerpunkt in theoretischer/ wissenschaftlicher Wissensvermittlung) und Fachhochschulen (praxisnähere Wissensvermittlung).

Honorarprofessor*in
Dieser Titel kann von der Hochschule an eine herausragend qualifizierte Persönlichkeit verliehen werden, meist wird diese Person damit verbunden zu einer Vorlesungsreihe an die Hochschule eingeladen.

I / J

Immatrikulation
Man könnte auch einfach Einschreibung sagen, der einzige und heilige Weg an die Uni! In der Praxis hat das heute allerdings noch wenig mit dem eigentlichen Wortsinn zu tun, erst nach zahlreich ausgefüllten Fragebögen und eingereichten Nachweisen ist die Immatrikulation abgeschlossen.

Juniorprofessor*in
Dies sind Wissenschaftler*innen, die ohne die für reguläre Professuren erforderliche vorangegangene Habilitation auf ihr Lehramt berufen werden. Dennoch sind Juniorprofessor*innen qualifizierte Wissenschaftler: Sie müssen ein Hochschulstudium absolviert haben und daneben ihre pädagogische Eignung nachweisen. Außerdem sollten sie durch herausragende Leistungen in ihrer Promotion besondere wissenschaftliche Befähigung unter Beweis gestellt haben.

K

Kolloquium
(lat. Rede, (wissenschaftliches) Gespräch) Eine Veranstaltungsform, bei der Prüfungskandidat*innen oder manchmal auch geladene Expert*innen mit Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen über ihre Arbeiten diskutieren.

Kommiliton*in
(lat. Waffenbruder) – einfacher könnte man wohl Studienkollege oder Mitstudierender sagen.

Konzil
(lat. Versammlung) An einigen Hochschulen Bezeichnung für den Senat.

KVV
Abkürzung für Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Einige Fakultäten veröffentlichen neben dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis der Universität ein eigenes Vorlesungsverzeichnis mit Hinweisen und Erklärungen zu den einzelnen Vorlesungen und Veranstaltungen. Hier finden sich zudem Infos zur Fachschaft und zu den Dozent*innen.

L

Law Clinic
Law Clinics sind praxisorientierte Ausbildungsangebote an juristischen Fakultäten, in denen die Studierenden ehrenamtliche Rechtsberatung leisten. Stets geht es darum, in gesellschaftlich relevanten Bereichen den Zugang zu hochwertiger kostenloser Rechtsberatung zu eröffnen. Inzwischen existieren an vielen deutschen Universitäten Law Clinics mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung.

Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen ist der Oberbegriff für alle Vorlesungen.

Literaturliste
Von der Professor*in des jeweiligen Fachs herausgegebene Liste empfohlener Bücher, Presse oder Internetseiten. Besonders für Klausuren, Hausarbeiten und Prüfungen ist die Kenntnis der Standardwerke ratsam. Keinesfalls sollte diese Liste aber als „Einkaufsliste“ missverstanden werden.

M

Magister (MA)
(Magistra Artium) Studienabschluss, hauptsächlich bei Geistes- und Sozialwissenschaften beliebt. Befasst sich mit zwei eigenständigen Haupt- fächern bzw. einer Kombination aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Die Studienzeit beträgt ca. 9 Semester.

Master
Hochschulabschluss, der auf den Bachelor folgen kann. Leider gibt es viel zu wenig Masterplätze, so dass eine künstliche „Elite“ erzeugt wird, anstatt Bildung für Alle zu ermöglichen.

Mittelbau (akademischer)
Bezeichnung für alle Wissenschaftler*innen an einer Uni, die noch keine Professor*innen sind.

N

N.C.
Abkürzung für Numerus clausus (lateinisch „geschlossene Zahl“). Der N.C. bezeichnet eine Beschränkung der Plätze innerhalb eines bestimmten Studiengangs, die sich aus den Maßstäben des letzten Jahres ableiten. Er wird häufig dann heran gezogen, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. Die Kandidat*innen-Auswahl erfolgt anhand eines definierten Zulassungsverfahrens.

N.N.
Abkürzung für das lateinische nomen nominandum. Dieser Begriff gibt an, dass diejenige namentlich noch nicht bekannt ist, die eine bestimmte Lehrveranstaltung durchführen wird.

O

OE (Orientierungseinheit)
Veranstaltung (-sreihe) für Erstsemester, die den Frischlingen den Uni-Start erleichtern soll. Im Rahmen der OE werden meistens Campusrundgänge, Bibliothekenführungen und eine allgemeine Studienberatung angeboten.

Bevor die jeweiligen OEs in den unterschiedlichen Fachbereichen beginnen, bietet auch der AStA eine uniweite Willkommens-Woche.

In eine neue Stadt ziehen, die Enge von Provinz, Familie und/oder Schule hinter sich lassen und sich in der Hochschule die Welt aneignen – die Möglichkeiten, über das eigene Leben zu verfügen, sind ungewohnt vielfältig. Auch wenn elterliche Erwartungen, horrende Mieten, sowie zum Teil verschulte und zerprüfte Bologna-Studiengänge die Begeisterung dämpfen, finden sich im studentischen Alltag unzählige Gelegenheiten, dem eigenen Interesse Ausdruck zu verschaffen.

Vielzählig sind auch die Antworten auf die Frage, was ein gelungenes Studium, was ein gelungenes Leben ausmacht. Klar ist dagegen, dass beides nicht alleine geht. Hierfür können OEs eine erste Orientierung bieten.

R

Regelstudienzeit
Festgelegte Zeitspanne, in der ein Fach studiert werden soll. Die Prüfungs- und Studienordnungen sehen die Abfolge und den Zeitpunkt von Prüfungen in diesem Rahmen vor. Die Regelstudienzeit entspricht der maximalen Förderungsdauer nach BAföG. Meist ist diese aber -gerade an Universitäten- nicht realistisch. Insbesondere für alle Fragen rund um die Studienfinanzierung steht auch der AStA mit Rat und Tat zur Seite. http://www.asta-uhh.de/beratung/bafoeg/

Remonstration
Wer mit seiner Note in Hausarbeit oder Klausur unzufrieden ist und diese nicht für gerechtfertigt hält kann eine Nachkorrektur seiner Arbeit bei der jeweiligen Professor*in beantragen. Dazu ist die Arbeit zusammen mit einem Einspruchschreiben meist innerhalb einer Woche nach Rückgabe der Professor*in einzureichen. Tauscht Euch hierfür am besten mit Studienkolleginnen aus oder fragt im Sekretariat der jeweiligen Professor*in nach.

Repetitorium
(lat. repetere=wiederholen) Bezeichnung für ein Wiederholungsangebot des gelehrten Stoffes zur Vorbereitung auf das Examen. Neben kommerziellen Repetitorien kann die Vorbereitung aufs Examen aber auch mit dem unieigenem Hamburger Examenskurs (HEX) sowie in privater Lerngruppe funktionieren. https://www.jura.uni-hamburg.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/hamburger-examenskurs.html

RLC
Refugee Law Clinic. Als studentisches Projekt auch an der Universität Hamburg. Kostenlose Rechtsberatung für Schutzsuchende/Geflüchtete. http://rlc-hh.de/de/

S

s.t.
(lat. sine tempore) bedeutet, dass eine Veranstaltung tatsächlich zur angegebenen Uhrzeit beginnt, 10 Uhr s.t. heißt also Beginn pünktlich um 10.00 Uhr. Meist sind dies alle Klausuren.

Schein
Bestätigung der Studienleistungen. Je nach Prüfungsordnung sind eine bestimmte Anzahl von Scheinen für die Zulassung zur Prüfung notwendig. Die Begrifflichkeit ist in Hamburg allerdings nicht sehr gebräuchlich.

Semesterferien
Die vorlesungsfreie Zeit, die oft gar nichts mit Ferien zu tun hat, weil für Klausuren gelernt oder Hausarbeiten angefertigt werden müssen. Die vorlesungsfreie Zeit geht an Unis meist von Mitte Juli bis Mitte Oktober und von Mitte Februar bis Anfang/Mitte April.

Semesterticket
In vielen Städten (auch in Hamburg) verbilligte Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, wird (ganz oder teilweise) über den Semesterbeitrag bezahlt.

SoSe
Das Sommersemester, kurz SoSe oder manchmal auch SS, beginnt je nach Bundesland unterschiedlich im April oder Mai und endet meist Ende Juli.

Staatsprüfung/Staatsexamen
Hier unterliegt die Gestaltung der Prüfungsordnung voll und ganz dem Staat. Beispiele: Lehramt, Jura, Medizin.

Stipendium
(lat. Steuer, Löhnung) Eine finanzielle Unterstützung während des Studiums. Wird von einigen Institutionen an meist fachlich hervorragende Studierende mit „gesellschaftlichem Engagement“ gewährt („Begabtenförderung“).

Studienbuch
Das Studienbuch gilt als Nachweis über alle Veranstaltungen, die man besucht oder „gehört“ hat. Hat bei uns allerdings kaum noch eine Bedeutung.

SWS
(Semesterwochenstunde) gibt an, wie viele Stunden für ein Fach/Thema abzusitzen sind. Zum anderen tauchen sie im Vorlesungsverzeichnis auf. Heißt es z.B. ein bestimmtes Fachgebiet müsse durch 4 SWS abgedeckt werden, so heißt das, es müssen ein Semester lang Vorlesungen, Seminare o.ä. mit insgesamt 4 Stunden pro Woche besucht werden und die entsprechenden Prüfungen oder Scheine erbracht werden (letzteres ist oft das entscheidende, die Anwesenheit nur zweitrangig). Akademische Stunden sind allerdings nur 45 Minuten lang, also keine Panik.

T

Tutorien
(lat. tueri=schützen), siehe AG (Arbeitsgemeinschaft)

U

Urlaubssemester
Semester, in dem ein Studierender keine Hochschul-Veranstaltungen besucht. Eine Beurlaubung kann seitens der Uni auf Antrag gewährt werden. Ohne Grund (z.B. Krankheit) geht das normalerweise nicht. Während eines solchen Freisemesters besteht für den Urlauber kein Anspruch auf BaföG – außer man macht einen Auslands-Aufenthalt, für den man evt. Auslands-BAföG beantragen kann.

V

Vorlesung Es spricht ein Professor (liest meist nicht vor) mit perfektem Fachwissen über ein hoch interessantes Thema in einem ansprechend gestalteten Vortrag unter Einsatz modernster Präsentationstechniken. Dabei verweist er gezielt auf eingängige Fachliteratur, die weder von ihm selbst stammt noch schlecht ist.

W

Wartesemester
Falls man für einen Studiengang, für den ein bestimmter NC benötigt wird, keine ausreichende Note hat, kann man auch über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz erwerben. Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschul- zugangsberechtigung verstrichen sind. Man braucht sich aber nicht in eine Warteliste einzutragen. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen ‚Dienst‘ (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt auch in den NC-Fächern mit Sicherheit zum Studienplatz. Nähere Infos auf den Webseiten der ZVS.

WiSe
Das Wintersemester, kurz WiSe oder manchmal auch WS beginnt je nach Bundesland verschieden im Oktober oder November und dauert meist bis Ende Februar.

WSP (Wahlschwerpunkt)
Ab dem 6. Semester sind Wahlschwerpunkte vorgesehen. Man hat dabei die Möglichkeit, aus einem vorgegebenen Katalog ein Fach zu wählen, was dann vertieft behandelt wird.

Z

ZVS
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen