Die Geschäftsordnung des FSR wurde am 13. April 2024 geändert. Die wesentlichste Änderung ist §4b II Freischussverlängerungsbescheinigung. Die neue Regelung tritt mit Wirkung für das Sommersemester 2024 in Kraft.
Geschäftsordnung des FSR vom 13.04.2024
Alte Versionen der Geschäftsordnung