FAQ – Wie weiter mit der Datenschmutzkampagne?

FAQ

Was folgt aus der Datenschmutzkampagne?

Im Zuge der Datenschmutzkampagne haben unsere Gäste Auskunftsersuchen bei der Polizei und beim Verfassungsschutz Hamburg gestellt. Der Verfassungsschutz hat einer Kommilitonin die Auskunft verweigert. Diese hat am Montag, den 25.5.2020 Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

1. Was mache ich, wenn ich auch keine Auskunft bekommen habe?

Wenn der Verfassungsschutz sich in einem ablehnenden Bescheid weigert, dir Auskunft zu geben, kannst du dagegen formlos Widerspruch einlegen, ohne Angabe von Gründen, § 68 VwGO. In der Widerspruchsbelehrung am Ende des Bescheids steht drin, wo du den Widerspruch einlegen sollst.

So könnte ein Widerspruch aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheides] ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

2. Im ablehnenden Bescheid fragt der Verfassungsschutz nach, warum ich Auskunft möchte. Was soll ich antworten?

Du musst keine Gründe angeben für dein Auskunftsersuchen. Die einzige gesetzliche Voraussetzung ist in Hamburg ein Antrag, § 23 I HmbVerfSchG. Du kannst also auch bei einem Anhörungsschreiben einfach gar nichts machen, wenn du das nicht möchtest, und bekommst trotzdem einen Widerspruchsbescheid.

3. Was ist, wenn der Widerspruch zurückgewiesen wurde?

Wenn du einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekommen hast, kannst du nur noch Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben hiergegen.

4. Könnt ihr für mich klagen?

Nein, jede*r muss für sich selbst Klage einreichen. Allerdings muss jede*r auch die Gerichtskosten vorschießen, die sich auf wahrscheinlich 438 Euro belaufen. Diese werden von der Gegenseite, dem Verfassungsschutz, rückerstattet, wenn du die Klage gewinnst.
Allerdings empfehlen wir, den jetzt laufenden Prozess abzuwarten, damit ihr euch später auf das Urteil berufen könnt.

5. Macht ihr noch weitere Veranstaltungen?

Ja, sobald es infektionsschutztechnisch wieder möglich ist. Ihr könnt aber auch selbst Auskunftsersuche stellen: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft
Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne melden: datenschmutz_hh[at]rieseup.net

6. Warum klagen die Kritischen Jurastudierenden?

Der Verfassungsschutz ist immer wieder durch Skandale aufgefallen, in denen er u.a. Informationen systematisch vernichtete, um sich einer demokratischen Kontrolle zu entziehen. Wir wissen nicht, was der Verfassungsschutz an Daten sammelt und speichert und können von den vielen Verstößen darauf schließen, dass er immer wieder gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Daher müssen wir als Zivilgesellschaft dem VS auf die Finger schauen.

Aus dem „Volkszählungsurteil“ des BVerfG vom 15.12.1983:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“