Infos zur Regelstudienzeitverlängerung

 

Liebe Kommiliton*innen,

in letzter Zeit hat die geänderte Regelstudienzeit im Deutschen Richtergesetz (DRiG) auf Bundesebene (BT Drucksache 19/13617) und das Siebte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG) auf Landesebene für Irritationen gesorgt.
Aus diesem Grund haben wir für Euch eine Übersicht ausgearbeitet, die hoffentlich etwas Klarheit schaffen wird. Bitte beachtet, dass die folgenden Punkte auf die §§ 26, 31, 32 I HmbJAG und entsprechend auch auf das Bundesland Hamburg beschränkt sind.

Stellungnahme FSR Regelstudienzeitverlängerung

Für Aufregung hat insbesondere gesorgt, dass in § 26 I 1 HmbJAG das Wort „neunten“ durch das Wort „achten“ ersetzt wurde.
Dort heißt es nun: „Hat ein Prüfling nach ununterbrochenem Studium der Rechtswissenschaft seinen Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung spätestens einen Monat vor Ende des achten Semesters an das Prüfungsamt gerichtet, so gilt die Prüfung im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen (Freiversuch).“
Der Verbesserungsversuch nach § 27 I HmbJAG besteht weiterhin.

Diese Änderung erklärt sich dadurch, dass es von nun an auch in Hamburg zwei verschiedene Möglichkeiten geben wird, das Jurastudium durchzuführen:

Möglichkeit 1:
Ihr absolviert das Studium wie gehabt. Zunächst legt Ihr euren SPB ab, danach die staatliche Pflichtfachprüfung (StEx). Der Unterschied ist lediglich, dass der abgeschlossene SPB zukünftig keine Anmeldungsvoraussetzung fürs StEx mehr sein wird, sondern euch gem. § 26 II 1 Nr. 8 HmbJAG ein Semester „gutgeschrieben“ wird, bzw. – um es mit den Worten des HmbJAG auszudrücken – ein Semester bei der Berechnung der Semesterzahl nach § 26 I 1 HmbJAG unberücksichtigt bleibt. Wenn Ihr den SPB vor der Anmeldung zum StEx abgeschlossen habt, bekommt Ihr euren Freiversuch, sofern Ihr Euch spätestens einen Monat vor Ende des neunten Semesters zum StEx anmeldet.

Möglichkeit 2 (NEU):
Ihr absolviert erst den schriftlichen Teil des StEx, danach den SPB und als letzte Prüfung den mündlichen Teil des StEx. Folgt Ihr diesem Modell, muss Eure Anmeldung zum StEx spätestens einen Monat vor Ende des achten Semesters erfolgen, damit Ihr den Freiversuch erhaltet. Nach den StEx-Klausuren habt Ihr zwölf Monate Zeit, um Euren SPB zu absolvieren. Danach erfolgt die mündliche StEx-Prüfung als letzte Prüfung Eures Jurastudiums. Da zwölf Monate sehr knapp werden können, könnt Ihr entsprechende Fristverlängerungen beim Prüfungsamt beantragen, falls die Zeit aufgrund der Korrekturfristen nicht ausreicht. Beachtet dafür unbedingt (!) § 18 I Nr. 2 und § 18 III HmbJAG.

Mit der Änderung des Landesrechts hat wiederum die Änderung des DRiG, d.h. die Erhöhung der Regelstudienzeit in §§ 5a I S. 1, § 5d II S. 1 auf eine Gesamtzeit (mit Prüfung) von 10 Semester nichts zu tun. Die bundesweite Anpassung der Regelstudienzeit ist insbesondere für die Zahlung des BAföGs in der Prüfungsphase relevant (sogenannte „BAföG-Lücke“). Die Regelstudienzeit ist von der Anmeldezeit zum StEx nach Landesrecht zu unterscheiden.

Das Deutsche Richtergesetz wurde in § 5a I Hs. 1 DRiG („Die Studienzeit beträgt 4 1/2 Jahre;“) undin § 5d II 1 DRiG ([…] dass das Studium nach 5 Jahren abgeschlossen werden kann.“) geändert. Diese Änderungen gelten bereits.

Das HmbJAG hat neben der oben beschriebenen „Wahlmöglichkeit“ ab dem 01.01.2022 auch Auswirkung auf die Ausgestaltung der SPB an unserer Fakultät:

Der SPB wird nur noch 14 SWS umfassen und somit leider von den aktuell mindestens 16 SWS herabgestuft. Der SPB wird weiterhin 30 % der Examensnote ausmachen (§ 5d II DRiG). Außerdem werden weiterhin drei Prüfungsleistungen im SPB verlangt.

Wir hoffen, dass wir die wichtigsten Fragen hiermit klären konnten.

Liebst und solidarisch,
Euer Fachschaftsrat Rechtswissenschaft