Vorläufige Info zur Reihenfolge der Ablegung der Examensbestandteile

Die Bürgerschaft hat eine Novelle beschlossen gemäß derer zuerst der universitäre Teil des Examens abzulegen ist und erst im Anschluss daran der staatliche Teil des Examens abgelegt werden kann. Die Übergangsfrist, nach deren Ablauf diese Regelung verbindlich sein wird, endet im Oktober 2007. Für die derzeitigen Studenten im 7. Semester, welche den Freischuss anpeilen bedeutet das, dass sie einfach in Ruhe zu Ende studieren können und das universitäre Examen auch nach dem staatlichen Teil durchziehen können. Für die derzeitigen Studenten im 5. Semester ist das Ganze unerheblich, denn sie haben genug Zeit, dass alles günstig zu handhaben. Wer jedoch derzeit Student im 6. Semester ist, der sollte nun unbedingt das Schwerpunktstudium anfangen und an der Klausur im Juli 2007 teilnehmen. Der Anmeldetermin für den Freischuss liegt am 29.02.2008. Das universitäre Examen wäre so bei Teilnahme an der Klausur im Juli 2007 rechtzeitig zu schaffen, so dass der Freischuss nicht gefährdet ist.