Reinicke/Tiedtke: Bürgschaftsrecht

Dietrich Reinicke, Klaus Tiedtke
Bürgschaftsrecht

Reinicke/Tiedtke„Den Bürgen sollst du würgen!“ – ein uralter Lehrspruch, aber wie viel Wahrheit steckt da eigentlich dahinter? Das Bürgschaftsrecht, eigentlich Bestandteil des Schuldrechts, wird am ehesten in der Vorlesung zum Themengebiet Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) relevant: Die Bürgschaft ist noch immer ein gern genommenes Mittel, um Kredite zu sichern.
Das Werk ist übersichtlich ausgearbeitet und in 7 Teile gegliedert: Allgemeine Einleitung, Einwendungen und Einreden des Hauptschuldners, Rückgriffsansprüche des Bürgen gegen den Hauptschuldner, Sonderfälle, die Verwertung der Bürgschaft, Bürgschaft und AGB und zuletzt Zusammentreffen der Bürgschaft mit anderen Sicherheiten.
In verständlicher Schreibweise vermitteln die Autoren auf fast 250 Seiten die Thematik des Bürgschaftsrechts. Mit über 1.200 Fußnoten ist die Vertiefung einzelner Probleme ohne größeren Aufwand möglich. Die vorliegende 3. Auflage berücksichtigt Rechtsprechung, insbesondere zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften Angehöriger in besonderen Fällen, sowie Lehre bis zum 31.12.2007.
Das Lehrbuch ist mit 28 Euro schon eher im oberen Preissegment angesiedelt. Zudem bieten Werke zum gesamten Schuldrecht meist einen ausreichenden Einblick in die Examensrelevanten Probleme. Wer sich jedoch im Rahmen einer Hausarbeit oder seines Wahlschwerpunktes intensiver mit dem Bürgschaftsrecht befassen muss, sollte mal einen Blick in das Buch riskieren.
Und was es mit dem Spruch „Den Bürgen sollst du würgen!“ tatsächlich auf sich hat, das kann ein jeder selber recherchieren!

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