Neuigkeiten bzgl. des Bacc. jur.

Liebe Kommilitonen/innen,

es gibt eine erfreuliche Nachricht vom Studienmanagement! Es wurde entschieden, dass sich der Erwerb des Bacc. jur. nicht auf die Verleihung des Titels „Diplom-Jurist/in“ auswirkt und diese nicht sperrt! Studierende, die den Bacc. jur. noch nicht beantragt haben, können dies beruhigt tun!