Mohr/Siebeck : Internationales UN-Kaufrecht

Buchrezension

5. Auflage (Mohr/Siebeck Lehrbuch)

Für den internationalen Warenaustausch gewinnt das UN-Kaufrecht immer mehr an Bedeutung. Es stellt Einheitsrecht für internationale Warenverkäufe zwischen Kaufleuten dar und gilt in über 70 Vertragsstaaten. Mittlerweile ist das UN-Kaufrecht aus der unternehmerischen Vertragspraxis nicht mehr hinwegzudenken. Zudem hat sich in jüngerer Zeit das Zusammenspiel von UN – Kaufrecht und regionaler Rechtsvereinheitlichung bzw. Rechtsangleichung innerhalb der Europäischen Union (EU) entwickelt. Nachdem sich die harmonisierenden EG-Richtlinien zunächst auf Fragen des Verbraucherschutzes beschränkten, die allenfalls Randbereiche des Kaufrechts betreffen und zudem durch Art. 2 lit. a CISG weitgehend vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgenommen sind, entlehnte die 1999 angenommene Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sodann ihre zentralen Begriffe dem Einheitskaufrecht. Demnach prägt das UN-Kaufrecht auch das nationale Kaufrecht. Somit stellt das UN-Kaufrecht einen wichtigen Bestandteil des nationalen und internationalen Privatrechts mit handelsrechtlichen Bezügen dar.

Das Werk „Internationales UN-Kaufrecht“ von Peter Schlechtriem und Ulrich G. Schroeter bietet sowohl Studenten als auch Wissenschaftlern und Praktikern eine detaillierte Darstellung über Entstehung und Anwendbarkeit des CISGs sowie über die einzelnen Voraussetzungen bei einem entsprechenden -dem CISG unterfallenden- Vertrag.

In einer Einleitung wird dem Leser zunächst ein Einblick in die Entstehungsgeschichte sowie über die Bedeutung des UN-Kaufrechts im nationalen und internationalen Kontext ermöglicht.

Daraufhin wird eine Gliederung in die verschiedenen Abschnitte des UN-Kaufrecht -Übereinkommens vorgenommen, anhand derer die jeweiligen Modalitäten ausführlich erläutert werden:
Im Teil I des Übereinkommens geht es um den Anwendungsbereich sowie um allgemeine Bestimmungen. Teil II beschäftigt sich mit dem Abschluss des Vertrages. Im Teil III des Übereinkommens erfolgt eine Darstellung über die Pflichten und Rechtsbehelfe der Parteien. Teil IV des Übereinkommens werden Schlussklauseln thematisiert und schließlich werden die Anhänge aufgezeigt. Die Systematik des Übereinkommens wird nachvollziehbar in den einzelnen Abschnitten nachvollzogen.  (Beispiel:  „ Teil III normiert dann das eigentliche Kaufrecht, d.h . die Regelung der Rechte und Pflichten der Parteien sowie der Rechtbehelfe bei Leistungsstörungen. Vor allem auf Wunsch der skandinavischen Staaten wurde die Möglichkeit berücksichtigt, nur Teil III oder auch nur Teil II, jeweils zusammen mit Teil I zu übernehmen, was in Art. 92 CISG, aber auch in der Ausgestaltung einzelner materieller Kaufrechtsvorschriften berücksichtigt worden ist. …..“ 

Auf diese Weise wird der Leser – der Struktur entsprechend –  mit  Aufbau und Inhalt des Übereinkommens vertraut gemacht. Am Ende sind das Übereinkommen, das deutsche Vertragsgesetz sowie die Vertragsstaaten des CISG in Anhängen angefügt.

In dem Werk von Schlechtriem/Schroeter werden Übersichtlichkeit und Detail in Einklang miteinander gebracht. Beispielsweise wird eine genaue Beschreibung des Begriffs „Waren“ (S. 38/39 Rn. 76/77) vorgenommen, wobei eine Einteilung in Unterüberschriften erfolgt in „Allgemeines“, „Ausnahmen“ und sonstigen Unterpunkten. Weiterhin knüpfen die Autoren an das allgemeine juristische Vorwissen von Jurastudenten an. So wird im Hinblick auf das Thema „Lieferort“ zwischen „Schickschuld“, „Bringschuld“ und „Holschuld“ unterschieden. (S. 158, 159 Rn. 344 ff.)

Stets wird der Inhalt durch Beispiels-Fälle untermauert, wodurch die jeweiligen Aspekte veranschaulicht werden.

Zusammenfassend bietet das Buch einen umfassenden, aber strukturierten Einblick in das Internationale UN-Kaufrecht. Daher ist es sowohl für Studenten, Lehrende und Wissenschaftler als auch Praktiker sehr empfehlenswert.

5 von 5 Sternen