Packende Prozesse – Automobil oder Rechtsstaat, wer hat Vorfahrt?
In unserer Veranstaltungsreihe „Packende Prozesse“ stellen jeweils an Verfahren Beteiligte aktuelle Rechtsfragen vor, um sie jeweils im Anschluss mit euch zu diskutieren.
Die erste Veranstaltung in der Reihe am 29.10.:
Automobil oder Rechtsstaat – wer hat Vorfahrt?
Es war eines der dominierenden Themen des Jahres 2018: Dieselfahrverbote. Deutsche Großstädte wurden gerichtlich zur Verhängung von Fahrverboten gezwungen. Ein juristisches Novum und ein Schock für die Autolobby.
Der Anwalt hinter diesen Entscheidungen ist Remo Klinger. Er vertritt die Deutsche Umwelthilfe in zahlreichen Verfahren. Dabei ist er nicht nur ausführendes Organ, er hat die Klagewelle selbst konzipiert und einen passenden Mandanten zum Fall gesucht.
Seit Jahren ist er im Umweltrecht aktiv. Bis dato sein größter Erfolg ist die Durchsetzung der Verbandsklage im Umweltrecht im Jahr 2013. Schon im darauffolgenden Jahr gab es in Bayern ein rechtskräftiges Urteil zur Einführung eines Luftreinhalteplans und zu dessen effektiver Umsetzung.
Doch die Landesregierung reagiert auf das Urteil nicht. Bayern sei ein Autoland und gegen Fahrverbote, so Markus Söder. Mehrfach verhängtes Zwangsgeld führte nicht zur Einsicht in der bayrischen Staatskanzlei. Nun lassen die Richter des bayrischen OVG durch den EuGH prüfen, ob Zwangshaft gegen verantwortliche Politiker ein rechtmäßiges Zwangsmittel ist. Das wäre ein weiteres juristisches Novum.
Wir sind froh, dass Remo Klinger unserer Einladung gefolgt ist. Er wird uns von seinen Erfahrungen in den Dieselprozessen berichten. Im Anschluss wird es eine Diskussion zu den aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht geben.
Weitere Termine:
12.11. Schikane im Betrieb: Union Busting; mit Marek Beck, LL.M
26.11. Staatstrojaner: Sicherheit auf Kosten unserer Grundrechte?
19.12. Klimaklagen: „Fridays for Future“ im Gerichtssaal mit Séverin Pabsch