Benötigte Leistungsnachweise im Grund- und Hauptstudium (Kurzform)
Das Jurastudium unterteilt sich im Wesentlichen in 3 große Gebiete: Bürger- liches Recht (Zivilrecht), Öffentliches Recht und Strafrecht. In diesen sog. Pflichtfächern ist der Erwerb der Leistungsnachweise (Scheine) möglich.
Im Grundstudium sind zum Bestehen der Zwischenprüfung (spätestens nach dem 4. Semester) 9 von 10 Scheinen zu erbringen. Vorzuweisen sind 3 Fallklausuren, 3 Hausarbeiten, 2 Semesterabschlussklausuren (eine Dritte kann im Hauptstudium geschrieben werden) und 1 Grundlagenschein. Im Hauptstudium sind dann jeweils 3 Arbeiten abzuliefern, um 9 Scheine plus die Scheine für den sog. Wahlschwerpunkt zu haben. Dann kann die Anmeldung zur 1. juristischen Prüfung erfolgen.