Hoffmann-Riem/Schwemer (Hrsg.): Landesrecht Hamburg

Wolfgang Hoffmann-Riem, Holger Schwemer (Hrsg.)
Landesrecht Hamburg

Die Landesgesetze sind spätestens ab dem 4. Semester für Studierende unumgänglich, wenn man sich mit dem Polizei- und Ordnungsrecht und Baurecht auseinandersetzen muss.

Bisher musste sich jeder Studierende in Hamburg immer entscheiden, ob er zur Textausgabe von Nomos greift, die von Wolfgang Hoffmann-Riem (Professor an unserer Fakultät und Richter am Bundesverfassungsgericht) herausgegeben wurde oder zur meist etwas aktuelleren und vor allem günstigeren Textsammlung der Buchhandlung Mauke. Umso erfreulicher ist es, dass man sich nun endlich durch eine Zusammenarbeit auf die Herausgabe einer gemeinsamen Textausgabe für das Hamburgische Landesrecht einigen konnte.

Ziel des vorliegenden Bandes ist es, der öffentliche Verwaltung, den Gerichten, der Rechtsanwaltschaft, Verbänden und natürlich den Studierenden der Rechtswissenschaft, auf deren Bedürfnisse besonders geachtet wurde, häufig genutzte und besonders bedeutsame Gesetze und Verordnungen schnell zugänglich zu machen. Vor allem zu ausbildungs- und prüfungserheblichen Normen soll ein leichter Zugang eröffnet werden. Der Band enthält deshalb die maßgeblichen Grundlagen des Landesrechts für die Ausbildung sowohl in den Pflichtfächern als auch in den Schwerpunktbereichen sowie für die erste und zweite juristische Staatsprüfung. Ein Stichwortregister erschließt den Zugang zu den einzelnen Normen.

Neu aufgenommen wurden das Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen, die Garagen- und die Bauvorlagenverordnung sowie die Verordnung über die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst und die Übereinkunft der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein über ein gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen. Das enthaltene Wirtschaftsrecht wurde um das neue Ladenöffnungsgesetz erweitert.

Die Textsammlung wurde auch bereits vom Justizprüfungsamt als Arbeitsgrundlage für die schriftlichen Prüfungen zugelassen.