Geiger: Grundgesetz und Völkerrecht

Rudolf Geiger
Grundgesetz und Völkerrecht

Internationaler MenschenrechtsschutzIn dem Kurzlehrbuch „Grundgesetz und Völkerrecht mit Europarecht“ stellte Rudolf Geiger auf 364 Seiten die völker- und europarechtlichen Bezüge zum deutschen Staatsrecht dar.

Grundlegend wird der Leser über den geschichtlichen Verlauf und die Entstehungsgeschichte Europas und der Völkerrechtlichen Verträge an den Stoff herangeführt. Dies macht es im Weiteren einfacher die Zusammenhänge zu begreifen und nachvollziehen zu können. Vor allem wird eingegangen auf: die historische Entwicklung, das Recht der Völkerrechtssubjekte und die völkerrechtliche Lage Deutschlands, völkerrechtliche Rechtserzeugung und Verfassungsrecht, Einwirkung des Völkerrechts in den innerstaatlichen Bereich der BRD, die Einbindung der BRD in die EG, völkerrechtliche Kompetenzbereiche der Staaten, Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen und die Grundprinzipien des Völkerrechts.

Insgesamt ist das völker- und europarechtliche Wissen nicht stringent voneinander getrennt sondern durchweg miteinander – insbesondere mit dem deutschen Staatsrecht – verwebt. Manchmal fühlte sich das Lesen deswegen etwas auseinandergerissen an. Allerdings ist es auf diese Weise möglich geworden, die Einwirkungen des Völker- und Europarechts auf das Staatrecht der BRD herunterzubrechen. Zwar hört man schon im Staatsorganisationsrecht vom Mehrebenensystem, jedoch sind die Zusammenhänge in ihrer Tiefe mir erst durch dieses Lehrwerk durchweg zugängig geworden. Etwas schwierig fällt das Lesen durch einige Verweise „nach unten“, da es meist keine Rückverweisungen gibt und so inzident Wissen vorausgesetzt wird, dass noch gar nicht angelesen wurde. Das Gesamtverständnis leidet hierunter aber nicht.

Es werden sowohl die Grundlagen des Europarechts als auch des Völkerrechts sehr gut erörtert. Das Lehrbuch deckt keinen expliziten Pflichtfachstoff an unserer Hochschule ab, jedoch kann ich jedem Studenten das Lesen dieses Werkes ans Herz legen. Denn es vermittelt ein umfassendes Verständnis der verschiedenen völkerrechtlichen Einflüsse – die immer stärker werden – auf unsere Rechtsordnung. Insbesondere kann es den Studenten des völker- und europarechtlichen Schwerpunktes empfohlen werden. Zum einen ist es geeignet sich einen Gesamtüberblick der Grundlagen zu verschaffen, zum anderen kann es der „schnellen“ Wiederholung des in jedem Fall zu beherrschenden Wissens dienen.

[rating:4]