Beschluss des Prüfungsamtes: Aussetzung der Schwerpunkte II und V
Liebe Studierende,
wir leiten euch folgenden Beschluss weiter:
Das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg macht auf folgenden Beschluss aufmerksam:
1) Die Schwerpunkte II (Zivilverfahrensrecht) und V (IPR) werden ausgesetzt. Die Fakultät bemüht sich, möglichst rasch einen neuen Schwerpunkt im Bereich des Privatrechts anzubieten.
2) Alle Studierenden, die spätestens im WiSe 2012/13 das Studium dieser Schwerpunkte begonnen haben, erhalten Vertrauensschutz (volles Vorlesungs- und Prüfungsprogramm).
3) Die letzten regulären Vorlesungen finden im SoSe 2013 statt. Die letzte Möglichkeit zur Hausarbeit (Ausgabe) besteht am 31. März 2014. Die letzte Klausur wird am 13. Juni 2014 angeboten. Wiederholungsklausuren und Wiederholungshausarbeiten sind bis Ende des SoSe 2015 möglich.
4) Ein Neueinstieg in die Schwerpunkte II & V ist zum SoSe 2013 nicht mehr möglich.