Podium Gottesbezüge in Präambeln: Wie göttlich darf eine Verfassung sein?

Wir möchten euch auf eine kritische Veranstaltung des FSR Theologie aufmerksam machen:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […] hat sich das Deutsche
Volk […] dieses Grundgesetz gegeben.“
(Präambel des Grundgesetzes)

Sieben Bundesländer tun es, neun tun es nicht. Fragen Wie gottbezogen darf eine
Verfassung sein? Lässt sich Gott mit der Idee eines säkularen Staates zusammenbringen?

Wie soll mit vorhandenen Gottesbezügen in
Verfassungstexten umgegangen werden? Und welche Relevanz hat die Forderung eines
Gottesbezugs in einer möglichen EU-Verfassung?
Wir laden alle Interessierten herzlich ein, aus theologischer, juristischer und politischer Sicht
zu debattieren.

Donnerstag, den 25. Juni 2015
18 Uhr c.t.
Raum 006 in der Sedanstraße