Klimaschutz made in Karlsruhe? – Was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für unsere Zukunft bedeutet

Am Donnerstag, den 29.04.2021, erklärte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz in einem wegweisenden Urteil für in Teilen verfassungswidrig. Geklagt hatten unter anderem Jugendliche von Fridays for Future sowie Menschen aus Bangladesch und Nepal. Sie klagten für ein Klimaschutzgesetz, welches wirklichen Klimaschutz betreibt und so ihre Grundrechte schützt.

Das Klimaschutzgesetz von Dezember 2019 verfolgt das Ziel die im Pariser Klimaabkommen festgelegte 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Die Einhaltung dieser Grenze ist unabdingbar, um schwerwiegende Folgen des Klimawandels wie einen starken Anstieg des Meeresspiegels und die Häufung von Wetterextremen und Dürren zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings fest, dass das Gesetz, welches lediglich Maßnahmen bis 2030 definierte, dazu führen würde, dass Deutschlands verbleibendes CO2 Budget bis 2030 fast gänzlich verbraucht wäre. Daraus folgt, dass zur Einhaltung des 1,5 Grad Ziels ab 2031 extreme Maßnahmen getroffen werden müssten, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Dies würde potenziell enorme Grundrechtseinschränkungen für die Bevölkerung ab 2031 bedeuten.

Der Gesetzgeber hat nun Zeit bis Ende 2022 ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz vorzulegen.

Was das Urteil im Detail für einen effektiven Klimaschutz bedeutet und welche Chancen sich daraus ergeben berichtet uns RA Prof. Dr. Remo Klinger, der an den Verfassungsbeschwerden beteiligt war, welche zu diesem wegweisenden Urteil geführt haben.

Die Veranstaltung finden am 10.05. um 18 Uhr s.t. online über Zoom statt. Zugang erhaltet ihr über folgenden Link: https://uni-hamburg.zoom.us/j/66199117270?pwd=N1FFWTZISlArOFJmNE5IbmFOeUdHUT09

Weitere Informationen findet ihr hier veröffentlicht.