Resolution der Vollversammlung: Ausreichende Finanzierung der Universität sicherstellen!

Die Fakultät Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat aufgrund systematischer Unterfinanzierung ein Defizit von über 500.000,- Euro. Ohne die Rücklagen der HSP-III-Mittel und den daher dringend benötigten Ausgleich durch Landesmittel ist die Fakultät gezwungen, Teile des Lehrangebotes zu streichen.

Das Dekanat der Fakultät hatte am 12.2.2021 angekündigt, alle staatsexamensrelevanten Arbeitsgemeinschaften im Hauptstudium (4. und 5. Semester) zu streichen und die Zahl der Teilnehmenden in den Arbeitsgemeinschaften des 2. und 3. Semesters von 25 auf 40 zu erhöhen. Weitere Einsparungen etwa an der Schwerpunkt-Lehre, den Moot-Courts, der OE, der Refugee Law Clinic und dem Gleichstellungsreferat sind zu befürchten. Sollten die Kürzungen nicht abgewendet werden, werden alle Studierenden und Mitarbeitenden in den kommenden Semestern eine massive Verschlechterung der Lehre und Forschung an der Fakultät Rechtswissenschaft erleben.

Gerade in Pandemiezeiten sind die Arbeitsgemeinschaften besonders wichtig für die juristische Lehre, weil in ihnen interaktiver Unterricht in Kleingruppen stattfindet. Kürzungen im Bereich der Lehre werden die juristische Ausbildung langfristig verschlechtern, besonders vor dem Hintergrund, dass die Studierenden schon im dritten Online-Semester sind.

Wir appellieren an den Senat, eine den tatsächlichen Aufgaben genügende Finanzierung der Universität zu gewährleisten, die auch denjenigen Studierenden, die kein Geld für kommerzielle Zusatzangebote haben, eine gute Ausbildung ermöglicht:

Studieren darf nicht weiter zu einem Privileg verkommen. Wir fordern den Senat dazu auf, eine ausreichende Finanzierung der Universität sicherzustellen.

Wir laden alle Professor:Innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:Innen, Freunde sowie sonstige interessierte Personen ein, die Resolution der Vollversammlung mit zu unterzeichnen.

(Unterstützungsunterschriften bitte per E-Mail an fsr.jura@uni-hamburg.de)