N

N.C.
Abkürzung für Numerus clausus (lateinisch „geschlossene Zahl“). Der N.C. bezeichnet eine Beschränkung der Plätze innerhalb eines bestimmten Studiengangs. Er wird immer dann eingeführt, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Die Kandidaten-Auswahl erfolgt anhand eines definierten Zulassungsverfahrens.

N.N.
Abkürzung für das lateinische nomen nominandum. Dieser Begriff gibt an, dass derjenige namentlich noch nicht bekannt ist, der eine bestimmte Lehrveranstaltung durchführen wird.