Sperrung der Zentralbibliothek Recht für Nicht-Juristen

Nach den teilweise chaotischen Zuständen in der ZBR verhängte deren Direktor Prof. Dr. Ott ein mit Wirkung vom 23. Februar 2006 geltendes eingeschränktes Benutzungsrecht für Nicht-Juristen. Diese, auch auf Initiative des FSR durchgesetzte Maßnahme, soll den Jurastudenten, die jetzt ihre Hausarbeiten oder Examenshausarbeiten schreiben zugute kommen.

Originalmitteilung der Zentralbibliothek Recht:

Sperrung der ZBRecht für Nicht-Juristen
22.02.06: Zentralbibliothek Recht (Direktor)

Da die in der ZBRecht verfügbaren Leseplätze u.a. wegen anstehender Hausarbeiten für rechtswissenschaftliches Arbeiten benötigt werden, werden die folgenden Bereiche der ZBRecht ab

Donnerstag, den 23.02.2006, 7.00 Uhr

für Nicht-Juristen gesperrt:

Neubau:

1. – 5. Obergeschoss komplett incl. der PC-Arbeitsplätze

Altbau:

1. + 2. Obergeschoss Lesesäle komplett
3. + 4. Obergeschoss Lesesäle, jeweils ab Tischreihe 4

Nicht von dieser Sperrung erfasst sind:

1. Studierende der Rechtswissenschaft
2. Mitglieder der Fakultät für Rechtswissenschaft
3. auf Antrag: Stadtleser und Studierende anderer Fachbereiche, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, nach besonderer Zulassung.

Der Antrag auf besondere Zulassung ist zu richten in Schriftform an die ZBRecht, Verwaltung, Zimmer B 116 Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr.

Prof. Dr. Claus Ott