SPB-Bestehensregelungen (alte Prüfungsordnung) wahrscheinlich rechtswidrig (Stand: Januar, 2015)

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, wir möchten Euch auf die mögliche Rechtswidrigkeit der Bestehensregelungen in der alten Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPO 2007) unserer rechtswissenschaftlichen Fakultät hinweisen. Das BVerwG hat am 29.05.2013 – Aktz. 6 C 18.12 – entschieden, dass die Verabsolutierung von der Aufsichtsarbeit im Rahmen des Schwerpunktbereiches unter Umständen gegen Grundrechte verstößt. An unserer Fakultät gelten derzeit

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