Neues zu den SPB-Korrekturzeiten (Stand: Januar, 2015)
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, wie viele von Euch mit Sicherheit mitbekommen haben, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder die vorgeschriebenen Korrekturzeiten im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfungen in einzelnen Schwerpunkten deutlich überschritten. Gemäß §§ 11 Abs. 2, 12 Abs. 5 der Prüfungsordnungen sind die Haus- und Aufsichtsarbeiten in jeweils insgesamt 10 Wochen zu bewerten. Das Thema
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