De Maizière und die Freiheit der Presse – Der Fall

Am 14. August 2017 verbot der damalige Bundesminister des Inneren Thomas de Maizière durch Verfügung die Plattform linksunten.indymedia.org.

Im Rechtshaus EG 15/16 am 18.06. um 18 Uhr c.t.

 Da es rechtlich schwierig ist, gegen solche von der Pressefreiheit geschützen Plattformen vorzugehen, wurde stattdessen das Vereinsrecht als Verbotsgrundlage herangezogen. Ob es sich allerdings bei linkunten.indymedia.org um einen Verein handelt, ist mindestens umstritten.

Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere Räume, die der Plattform zugeordnet wurden, durchsucht. Hierbei wurden entgegen der anfänglichen Falschaussage des Bundesinnenministers keine Waffen gefunden.

Zwischen G20 Gipfel und Bundestagswahl 2017 gelegen, sollte die Handlungsfähigkeit des Staates eindrucksvoll demonstriert werden. Geschah dies zu Lasten der Pressefreiheit? Kann mit diesem Fall ein Präzedenzfall geschaffen werden, der es auch in Zukunft erlaubt, unliebsame Presseerzeugnisse mit einem Umweg über das Vereinsrecht zu verbieten?

Diese und weitere Fragen erörtern wir mit der Anwältin der Betroffenen, Kristin Pietrzyk.