Erdogans Handlanger? – Die Verfolgung der TKP/ML als terroristische Vereinigung in Deutschland

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30.10.2018, 18 Uhr
im Rechtshaushörsaal
mit Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt der Betroffenen

 

Seit vielen Jahren werden fortschrittliche türkische und vor allem kurdische Aktivist*innen von der deutschen Justiz mit massiven Strafverfahren überzogen. Aktuell stehen wieder türkische Kommunisten in Deutschland vor Gericht.

Der Prozess gegen die Unterstützer*innen der Türkiye Komünist Partisi/Marksist-Leninist (TKP/ML) hat in Deutschland bisher für wenig Öffentlichkeit gesorgt. Dies ist umso erstaun-licher, wenn man sich die Absurdität des Prozesses verdeutlicht. In dem Münchener Prozess sind 10 Menschen angeklagt, denen in Frankreich, der Schweiz und Deutschland politisches Asyl gewährt wurde, da sie aufgrund ihrer politischen Meinung in der Türkei staatlich verfolgt werden. Nun werden die Menschen, denen Schutz vor staatlicher Repression versprochen wurde, hier strafrechtlich verfolgt. Hebelt dieser Prozess das Asylrecht aus?

Den Angeklagten wird vorgeworfen eine ausländische Terrororganisation unterstützt zu ha-ben, dabei gilt die TKP/ML nur in der Türkei als terroristische Organisation. Als Grundlage für den Prozess dient die Strafnorm, die die Bildung terroristischer Vereinigung verbietet. Eigentlich mit dem Ziel Demokratien und Rechtsstaaten vor Terroristen zu schützen. Hier kommt es jedoch zu einer missbräuchlichen Anwendung um international unliebsame Opposi-tionellen eines immer diktatorischer werdenden Regimes zu verfolgen. 

Der deutsche Staat zeigt also seine Kooperation mit dem türkischen Staat nicht nur durch den Verkauf von Waffen, sondern auch über die Verfolgung türkischer und kurdischer Oppositio-neller in Deutschland.
Zufälligerweise kam es zu dieser Kooperation kurz nach dem Zustandekommen des sogenann-ten „Flüchtlingsdeal“. Nach dem Motto: Eine Hand wäscht die Andere.

Kommt vorbei und diskutiert mit unserem Referenten Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt der Betroffenen, am 30.10.2018 um 18 Uhr im Hörsaal im Rechtshaus!

Gerne möchten wir auch auf unsere folgenden Veranstaltungen hinweisen, zu denen Ihr natürlich auch alle herzlich eingeladen seid!

13.11, 18 Uhr
Oury Jalloh – How to get away with murder?
mit Gabrielle Heinecke, Rechtsanwältin der Familie

28.11, 18 Uhr
G20 – Ein Festival der Demokratie?
mit Alexander Kienzle, Rechtsanwalt und Mitglied im G20 Legal Team

11.12, 18 Uhr
Menschenrechte vs. CIA Gefängnisse in Europa – Eine Bestandsaufnahme nach 70 Jahren der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
mit Bernhard Docke, Rechtsanwalt von Murat Kurnaz, und Prof. Dr. Jeßberger