Förster/Sander: Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht
An verwaltungsrechtlichen Fallsammlungen herrscht an sich kein Mangel. Das ist auch gut so, obwohl es hier einige Unterschiede hinsichtlich der Qualität und insbesondere der Aktualität gibt. Die juristischen Staatsexamina sind nun einmal schwerpunktmäßig Klausurexamen. Wer die Technik der Lösung juristischer Fälle nicht beherrscht, ist bereits im Studium zum Scheitern verurteilt. Diese Technik lässt sich nur durch Arbeit am konkreten Beispiel erlernen, wobei juristische handwerkliche Fähigkeiten allein nicht genügen. Gefragt sind vielmehr solide Grundkenntnisse.
Das Buch bietet anhand von 20 Fällen eine Trainingsmöglichkeit für die Fortgeschrittenenklausuren im Öffentlichen Recht und vermittelt darüber hinaus elementare Grundlagen für das Examen.
Der Band erörtert die Grundprobleme aus dem Verwaltungsrecht auf der Basis der examensrelevanten Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. Außerdem deckt er die wesentlichen Klagearten der VwGO und den vorläufigen Rechtsschutz ab.
Die Musterlösungen bereiten die juristischen Probleme der Klausuren jeweils im Gutachtenstil auf, den die Studenten damit für ihre eigenständige Arbeit einüben können. Schließlich wird im Examen erwartet, dass die juristischen Probleme des Falls vollständig erkannt, richtig gewichtet und im Gutachtenstil in einem nachvollziehbaren Gedankengang präsentiert werden. Dazu ist es zunächst notwendig, die richtigen Normen aufzufinden und den Sachverhalt vollständig in gutachterlicher Form zu subsumieren. Hier zeigen andere Fallbücher deutliche Schwächen und erörtern zwar examensrelevante Fragen, aber nicht in einer Form, die den Studierenden als Orientierung und „gutes Beispiel“ dienen kann. Diese Orientierungshilfe kann aber vorliegendes Werk sein.
Die 3. Auflage berücksichtigt das neue Aufenthaltsgesetz und bringt das Werk auf den aktuellen Stand. Die im Anhang der Fallsammlung enthaltenen Prüfungsschemata für die einzelnen verwaltungsrechtlichen Klagearten wurden erheblich verbessert und erweitert. Schon diese allein würden den Kauf des Buches rechtfertigen.
[rating:4]