Brenneisen, Familien- und Erbrecht
Ute Brenneisen Familien- und Erbrecht Das Familien- und Erbrecht gehört, zumindest im Überblick, zum Pflichtfachstoff im ersten Examen. Trotzdem wird die zugehörige Vorlesung nur selten besucht und so muss fast jeder Studierende die Inhalte für das Examen selbst erlernen. Zwar handelt es sich um einen Randbereich des Zivilrechts, nichtsdestotrotz müssen die Grundinhalte verstanden worden sein.
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