Der Dipl.-Jur.

Liebe Kommilitoninnen, liebe Kommilitonen, seit langem setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die Verleihung des Diplom-Juristen bzw. der Diplom-Juristin (Dipl.-Jur.) nach bestandenem ersten Examen wieder möglich sein soll. Dies dient vor allen Dingen denjenigen von euch, die sich dazu entschieden haben, nach dem ersten jur. Staatsexamen endgültig in das Berufsleben zu wechseln und sich

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