Eisenmann/Jautz: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Eisenmann/Jautz
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

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Das zur Rezension vorliegende Buch der Autoren Eisenmann/Jautz mit dem Titel „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“ bietet dem Leser einen umfassenden und verständlichen Einstieg in das „grüne Recht“.

Die Darstellung vermag es den Leser wunderbar mit an die Hand zu nehmen und mit ihm zusammen das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zu entdecken. Für einen Einsteiger in dieses Rechtsgebiet vermittelt es nicht nur grundlegende Kenntnisse, sondern auch für den bereits mit der Materie Vertrauten einiges an Einblick und Wissen.

Kommen wir zunächst zu Dingen fern des Inhalts. Das Layout ist insgesamt sehr ansprechend und hindert in keiner Weise den Lesefluss. Dies trifft auch für die Sprache der Autoren zu. Das gesamte Werk hindurch gelingt es den Autoren stets die Waage zwischen wissenschaftlicher Ausdrucksweise als auch verständlicherer Alltagssprache zu halten. Hierdurch wird quasi ein Lesespaß generiert, der einen über weite Teile des Buches an selbiges fesselt, vorausgesetzt der Inhalt des Buches trifft auf Interesse seitens des Lesers.

Ein großer Pluspunkt des Buches liegt aber auch gerade darin, für Leute, die nicht von sich aus auf dieses Buch kommen und sich eventuell durch externe Umstände zur Arbeit mit diesem Buch veranlasst sehen, ihnen einen wohlgesonnenen Umgang mit dem
Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts vermittelt.

Was den Inhalt des Werkes angeht, so bleibt zu sagen, dass es sich doch eher an den Einsteiger im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts richtet.
Darstellungen inhaltlicher Art werden durch den Sprachgebrauch der Autoren überwiegend ihrer Komplexität entledigt, wodurch die Eignung besonders für genannte Einsteiger hervorgerufen wird.

Sicherlich wird sich dieses Buch auch für den versierteren Leser im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts lohnen, auch wenn sicherlich an neuem inhaltlichen Input nicht sehr viel hinzukommen wird.

Dies soll kein Tadel in Bezug auf die Unvollständigkeit des Inhalts sein, als vielmehr ein Hinweis darauf, dass sich dieses Buch, auch schon aufgrund seines Titels, einer bestimmten Leserschaft widmet.

Inhaltliche Unvollständigkeit ist mitnichten gegeben, jedoch wird eben der versierte Leser an einigen Stellen etwas „Tiefgang“ vermissen. Hierzu ist dieses Buch aber wohl auch nicht gedacht, gibt es hierfür doch eine Bandbreite an vertiefender, speziellerer Literatur.

Als Fazit lässt sich daher festhalten, dass dieses Buch besonders für denjenigen Leser, unabhängig ob Student oder Praktiker, der einen ersten Zugang zu diesem sehr facettenreichen und spannenden Rechtsgebieten sucht. Hierfür bietet dieses Buch mehr als nur ein erstes Grundwissen.

Einzig zwei Punkte der Kritik sind anzumerken. Zum einen bedienen sich die Autoren einer für Juristen befremdlich dreinwirkenden numerischen Gliederung und keiner alphanumerischen. Dies lässt sich jedoch aufgrund des erzeugten Lesesflusses und der gelungenen Verweisungen im Text ignorieren.

Gewichtiger fällt demnach mein zweiter Kritikpunkt aus. Die von den Autoren erstellten Darstellungen und Abbildungen in schematischer Form, die der Zusammenfassung, bzw.
Visualisierung des Inhalts dient, sind zu einem großen Teil eher unverständlich und verwirrend, da nicht sofort erkennbar ist, was einem hier vermittelt werden soll. Hier
besteht zwar kein dringender Nachbesserungsbedarf, jedoch sollte hier noch einmal Hand angelegt werden, bevor eine neue Auflage veröffentlicht wird.