SPB-Bestehensregelungen: Fakultät akzeptiert Urteile (Stand Februar, 2015)

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, wie wir Euch bereits im Januar mitgeteilt haben, hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Bestehensanforderung an die Klausur im Rahmen der alten Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPO 2007) für rechtswidrig befunden. Die Fakultät hat uns gegenüber kürzlich angegeben, gegen diese Urteile keine Rechtsmittel einzulegen. Sie wird daher voraussichtlich entsprechenden Widersprüchen abhelfen, Klagen anerkennen und in

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