Zu den Klausurinhalten der alten ZwischenprüfungsO (Stand: Februar, 2015)
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, die Geltung von zwei unterschiedlichen Prüfungsordnungen (der alten ‚Zwischenprüfungsordnung‘ und der neuen ‚Studien- und Prüfungsordnung‘) führt dazu, dass in einigen Lehrveranstaltungen Klausuren gestellt werden, die den Vorgaben von beiden, sich zum Teil unterscheidenden Prüfungsordnungen gerecht werden müssen. Beispiel: Nach der alten Zwischenprüfungsordnung müssen die Studierenden Leistungsnachweise sowohl in StaatsR I (Staatsorganisationsrecht)
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